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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Dezember 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

Dass man für eine (vorsätzliche oder auch fahrlässige) Landung außerhalb der Betriebszeiten eines Flugplatzes eine Strafe kassieren kann, ist kein Gerücht, siehe §58 Nr. 8a LuftVG:

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__58.html

Es ist eine von vielen Ordnungswidrigkeiten, die je nach Schwere mit bis zu 50.000 € Strafe belegt sein können.

Die (nachvollziehbare) Sicherheitslandung ist allerdings in § 25 auch als strafbefreiende Ausnahme erwähnt.

Michael


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