Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. August
Oshkosh AirVenture 2026
Garmin stellt neue Axis-Displays vor
Fliegen in Kriegsgebieten
Handling und andere Kostenfallen im Südwesten
Wasser, Algen und Pilze im Kraftstoff
Unfallanalyse: Defizite auf allen Ebenen
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. Dezember 2015: Von Flieger Max Loitfelder an RotorHead
Da dürftest Du mit Deiner Rechtsauffassung einem Irrtum unterliegen:
Dass Lfz mit maximal 4 Sitzplätzen für Rundflüge oder ULs für gewerbliche Beförderung generell NICHT dieser Bestimmung unterliegen bedeutet nicht, dass es damit untersagt ist sondern dass man für diese Zwecke kein AOC braucht sondern eine leichter zu erlangende Genehmigung. Das österreichische Luftfahrtgesetz ist weitgehend an das deutsche angelehnt und dort wird es explizit so angeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch hier mit dem UL gewerbsmässige Beförderung von Personen oder Sachen auch von A nach B erlaubt, ohne AOC.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang