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27. Dezember 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an RotorHead
Da dürftest Du mit Deiner Rechtsauffassung einem Irrtum unterliegen:
Dass Lfz mit maximal 4 Sitzplätzen für Rundflüge oder ULs für gewerbliche Beförderung generell NICHT dieser Bestimmung unterliegen bedeutet nicht, dass es damit untersagt ist sondern dass man für diese Zwecke kein AOC braucht sondern eine leichter zu erlangende Genehmigung. Das österreichische Luftfahrtgesetz ist weitgehend an das deutsche angelehnt und dort wird es explizit so angeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch hier mit dem UL gewerbsmässige Beförderung von Personen oder Sachen auch von A nach B erlaubt, ohne AOC.

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