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26. Dezember 2015: Von Tee Jay an RotorHead
...verstehe gerade Dein Problem nicht. In der LuftVG steht doch doch "Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 gelten nicht für Luftsportgeräte und Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern." Was demnach für 3-Achs ULs nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.

Und zumindest Banner- und F-Schlepp sind genehmigte Flugbewegungen mit einem Luftsportgerät und erlauben z.B. für Seil- und Bannerabwurf auch eine Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe, die für alle ansonsten eine nicht genehmigte Flugbewegung darstellt (hier mal eine Abhandlung aus meinem Blog).

Bei der Frage mit den gewerblichen Passagierflügen bewegen sich ULer in der Tat in einem juristischen Graubereich. Vielleicht kannst Du ja entsprechende Urteile oder Fallbeispiele anführen?

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