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30. März 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Moin Alexander,

ein Problem, das ich sehe, ist, dass die von Dir genannten Punkte, insbesondere der Punkt 3 in seiner Wirkung nur ex-post geprüft werden kann. Natürlich ist es möglich, induktiv das für und wider vorab abzuwägen, aber ob die Stewardess-Vertretung die Sicherheit statistisch erhöht, ist keineswegs sicher (z.B. weil diese Regel gar keinen Einfluss hat oder weil sie neue Risikofaktoren mitbringt, die zur Zeit außerhalb unserer Kenntnis liegen).

Grundsätzlich sehe ich das System der kommerziellen Luftfahrt bereits auf einer sehr sicheren Stufe angelangt. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass jegliche Änderung - auch wenn sie a priori Sinn macht - a posteriori das Gesamtbild verschlechtern kann.

Die Einführung der robusten, geschützten, vollelektronischen Türen ist ja in diesem Zusammenhang ein gutes Beispiel. Einerseits hat sie das System a priori verbessert, zählbar ist aber bisher nur eine Verschlechterung des Sicherheitsergebnisses, da Faktoren aufgetaucht sind, die man fälschlicherweise nicht für relevant hielt.

Jürgen hat so schön gesagt, die einzige Erkenntnis sei: "Hinterher ist man immer schlauer." Das wird auch für die Einführung der Zwei-Personen-Regel gelten (wobei man in diesem konkreten Fall ja festhalten kann, dass es bisher keine negativen Erfahrungen mit dieser Regel in anderen Teilen der Welt oder bei Ryanair gegeben hat).

30. März 2015: Von Alexander Callidus an Lutz D.
Klar, Handeln ist mit Unsicherheit behaftet - und? Jede Pommesbude wird so geführt.

Welche Auswirkungen hat das Bewußtsein der Ungewissheit auf die Einführung der Vier-Augen-Regel?
Soll man wegen der Ungewissheit die Einführung vertagen, vornehmen oder bleiben lassen? Mir scheint die Regel plausibel und deswegen sinnvoll, anderen nicht. Warum nicht?

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