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27. September 2025 18:27 Uhr: Von P.B. S. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin mal gespannt bei der Konstruktion auf zwei Dinge: erstens, wenn der erste Unfall geschieht und dem Luftsportgeräteführer plötzlich klar wird, dass er seine persönliche Haftung nicht auf dem nichtvorhandenen Radar hatte und zweitens, wenn das Finanzamt kommt wegen des gewerblichen Tuns jedes Einzelnen. Beides hat schon genügend andere Dinge getötet.

27. September 2025 18:56 Uhr: Von Sven Walter an P.B. S.

Beides müsste der LSG-Inhaber natürlich vorher klären.

Wenn er eh eine Flugschule mit einer C42 o.ä. betreibt, sollte das beides die geringste Hürde darstellen. Der Gesetzgeber hat hier, wie man aus der umfangreichen Gesetzgebung für AOCs etc sehen kann, hier eindeutig nichts anders geregelt.

27. September 2025 20:18 Uhr: Von ingo fuhrmeister an P.B. S.

Haftung: ist ein thema...was würde passieren...

Wenn

Der betrieb genehmigt würde und alle haftungsansprüche minimiert werden..jeder schließt seine eigenen versicherungen ab...


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