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7. Februar 2022: Von Michael Stock an Alexis von Croy

"Die heute einzige richtige Schreibweise ist "Schuss". Siehe Duden"

Diese Aussage ist ebenso falsch. Siehe hier: BVerfG, 1 BvR 1640/97 vom 14. Juli 1998, Absatz-Nr. (1–170)

7. Februar 2022: Von Chris _____ an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]

Danke für den Verweis, kannte ich bisher nicht. Hier der Tenor des Urteils:

"L e i t s ä t z e

zum Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1998
- 1 BvR 1640/97 -

1. Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, Regelungen über die richtige Schreibung der deutschen Sprache für den Unterricht in den Schulen zu treffen. Das Grundgesetz enthält auch kein generelles Verbot gestaltender Eingriffe in die Schreibung.

2. Regelungen über die richtige Schreibung für den Unterricht in den Schulen fallen in die Zuständigkeit der Länder.

3. Für die Einführung der von der Kultusministerkonferenz am 30. November/1. Dezember 1995 beschlossenen Neuregelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen des Landes Schleswig-Holstein bedurfte es keiner besonderen, über die allgemeinen Lernzielbestimmungen des Landesschulgesetzes hinausgehenden gesetzlichen Grundlage.

4. Grundrechte von Eltern und Schülern werden durch diese Neuregelung nicht verletzt."

Was m.E. eklatant "Grundrechte" verletzt, ist wenn an Unis Studenten Punktabzug kassieren, weil sie den von bestimmter politischer Seite geforderten Genderstern nicht mitgehen. Wenn man das mal konsequent weiterdenkt, könnte man auf die Idee kommen, Studenten Abschlüsse zu verweigern, wenn sie ein bestimmtes Parteibuch nicht haben. Und das hatten wir schon mehrmals in diesem Lande - brauchen wir nicht nochmal.


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