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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. November 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Der Gewitterflug der mental eher instabilen Pilotin mit der 172er, noch dazu mit unangeschnalltem Pax im Gepäckraum, lässt den kritisch diskutierten Trip von Björn im Nachbarthread hingegen wie einen Kaffeeflug aussehen. Der Tilt des Wetterradars war allerdings nicht zu erkennen, von daher kann man leider wenig daraus lernen...

6. November 2020: Von Wolfgang Lamminger an Tobias Schnell

... genau daran hab' ich auch gedacht, als man zur Hunderettung nach Pellworm aufgebrochen ist.

Aber: Wetter war ja schnell wieder gut ;-)

7. November 2020: Von Michael Söchtig an Wolfgang Lamminger

Als am Anfang der Opa mit Unterschreitung der Mindesthöhe die Vögel zum Fliegen bringt droht der Öko mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen Naturschutzgesetz und Artenschutzverordnung. War das eigentlich realistisch? Gibt es in Deutschland Flugbeschränkungen aus Naturschutzrecht (ernstgemeinte Frage - dass man das nicht macht ist eine andere Sache)?

7. November 2020: Von Hubert Eckl an Michael Söchtig

Gibt es.. Schau mal EDAZ

7. November 2020: Von Carsten G. an Tobias Schnell

noch dazu mit unangeschnalltem Pax im Gepäckraum

mein Gedanke war da nur: pre-flight Check eher 5- und W&B bei einem Pax im Kofferraum einer 172 wohl machbar, hab's aber nicht nachgerechnet.

7. November 2020: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Schau Mal auf der ICAO-Karte Blatt Hamburg.

Dort findest Du - grün umrandet - zB "SPA (Special Protection Aerea) Ramsar Gebiet SH, Wattenmeer"

Habe die Rückseite der Karte bzw. AIP gerade nicht greifbar. Dort findest Du Erläuterungen, zB zeitl. Wirksamkeit, Beschränkung, etc.

(Aus der Erinnerung: Mindestflughöhe 2.000 ft)

7. November 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Diese ganzen Bird-Sanctuary-Gebiete haben in D aber nur Empfehlungscharakter bzw. sollen auch als Hinweis auf möglichen Vogelschlag dienen. Siehe AIP ENR 5.6.

7. November 2020: Von Erik Sünder an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Grundsätzlich ja.

Aber wenn der Flugplatz bzw. Luftfahrtbehörde Einschränkungen vorschreibt (wie z.B. in EDAZ), dann ist das keine Empfehlung, sondern zwingend umsetzbar und wenn man sich nicht dran hält, ist es eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit.

Gruß Erik


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