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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. November 2020: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Schau Mal auf der ICAO-Karte Blatt Hamburg.

Dort findest Du - grün umrandet - zB "SPA (Special Protection Aerea) Ramsar Gebiet SH, Wattenmeer"

Habe die Rückseite der Karte bzw. AIP gerade nicht greifbar. Dort findest Du Erläuterungen, zB zeitl. Wirksamkeit, Beschränkung, etc.

(Aus der Erinnerung: Mindestflughöhe 2.000 ft)

7. November 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Diese ganzen Bird-Sanctuary-Gebiete haben in D aber nur Empfehlungscharakter bzw. sollen auch als Hinweis auf möglichen Vogelschlag dienen. Siehe AIP ENR 5.6.

7. November 2020: Von Erik Sünder an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Grundsätzlich ja.

Aber wenn der Flugplatz bzw. Luftfahrtbehörde Einschränkungen vorschreibt (wie z.B. in EDAZ), dann ist das keine Empfehlung, sondern zwingend umsetzbar und wenn man sich nicht dran hält, ist es eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit.

Gruß Erik


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