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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. April 2020: Von reiner jäger an Achim H.

Stimmt nicht.

Emma-Klinik in Seligenstadt hat mehrere Zweigstellen.

Kurzarbeit,, fast komplett geschlossen,

7. April 2020: Von Achim H. an reiner jäger

Die Emma-Klinik ist laut Webseite kein Allgemeinkrankenhaus und hat nur spezifische operative Abteilungen, d.h. sie kann bei der C19 Behandlung nicht mitwirken (aber ihre Ausrüstung verleihen), während ihr Normalgeschäft mangels Nachfrage zum Erliegen kommt.

Die Dr. Mang Boob-Job-Kliniken werden ähnliche Probleme haben.

7. April 2020: Von Carsten G. an Achim H.

Das ist korrekt, die ästhetische Chirurgie ist offiziell komplett geschlossen; Ärzte und Arzthelfer/innen sitzen zu Hause rum, während Personal in den C-19 behandelnden Häusern Überstunden schieben. In früheren (Krisen-)Zeiten gab es Zweitfunktioner, die beim THW, DRK, freiw. Feuerwehr ausgeholfen haben; leider wurden alle diese sinnvollen Einrichtungen zusammengestrichen und eingespart. Heute würde es Sinn machen, wenn der Arzt, der Hintern aufpolstert auch auf einer C-19 Notfallstation aushelfen könnte. Naja, nach der Krise ist vor der Krise...

7. April 2020: Von Alexander Callidus an Carsten G.

Ich habe bisher nicht mitbekommen, daß Freiwillige abgelehnt worden wären.

7. April 2020: Von Carsten G. an Alexander Callidus

... das scheitert schon an adminstrativen Barrieren: fehlender Versicherungsschutz (C-19 Behandlungen sind sicherlich nicht in der Haftpflicht des Arztes abgedeckt, Arbeitsverträge, etc.) und an praktischen (Einweisungen in Geräte, etc.). Das meine ich mit der "Zweitfunktion"; in guten Zeiten auf so eine Situation vorbereiten.

7. April 2020: Von Chris _____ an Carsten G.

Per Stand heute sind die Intensivstationen (noch) nicht voll.

7. April 2020: Von TH0MAS N02N an Carsten G.

" fehlender Versicherungsschutz (C-19 Behandlungen sind sicherlich nicht in der Haftpflicht des Arztes abgedeckt"

Warum bitte soll Covid-19 Behandlung in meiner Arzt-Haftpflicht nicht abgedeckt sein?

Wenn Du mir einen guten Grund lieferst schaue ich mal die Police an.

7. April 2020: Von Alexander Callidus an Carsten G.

... das scheitert schon an adminstrativen Barrieren: fehlender Versicherungsschutz (C-19 Behandlungen sind sicherlich nicht in der Haftpflicht des Arztes abgedeckt, Arbeitsverträge, etc.) und an praktischen (Einweisungen in Geräte, etc.). Das meine ich mit der "Zweitfunktion"; in guten Zeiten auf so eine Situation vorbereiten.

Wer sich nützlich machen will, klärt erstens mit seinem aktuellen Arbeitgeber, ob er eine Nebentätigkeitsgenehmigung bekommt, geht damit zweitens zum Ort der Not und wird dort befristet seiner Tätigkeit entsprechend eingestellt und fertig.


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