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22. Januar 2020: Von Wolfgang Lamminger an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]

Christian,

im Prinzip gilt hier ähnliches, wie bei einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit "um das Flugzeug" herum:

Sofern Du dem Finanzamt glaubhaft vermitteln kannst, dass alle Betriebskosten für das Flugzeug als "Betriebsausgabe" (Afa, lfd. Kosten für Betriebsmittel, Wartung, etc.) gelten, und es nicht als "Liebhaberei" gesehen wird, mag das OK sein.

Problematisch würde ich es sehen, das eigene, bisher rein privat betriebene, Flugzeug einzubringen, da hier eine Abwälzung der Kosten auf die betriebliche Ebene vermutet werden könnte. Möglicherweise wäre es da sogar besser, ein eigenes "Betriebsflugzeug" "neu" zu beschaffen.

Bleibt immer noch der Privatanteil:

die private Nutzung, auch wenn unter 50 %, muss als Eigenverbrauch dem Gewinn hinzugerechnet werden und unterliegt der Umsatzsteuer! Da hier eine "1-%-Regelung" wie beim PKW wohl nicht greift, ist der Eigenverbrauchsanteil voraussichtlich aus den lfd. Kosten (inkl. Afa, etc.) zu errechnen. Frage ist hierbei, ob ein Jahr für die Kostenermittlung repräsentativ ist (kann, je nach Umfang anfallender Wartung, ja sehr unterschiedlich sein). Früher gabe es mal ein Buch, (Bachmann?) in dem zu verschiedenen geläufigen Flugzeugtypen die Kosten je Flugstunde angegeben wurden. M.W. wurde dieser Stundensatz vom Finanzamt anerkannt; das ist aber wohl auch von FA zu FA unterschiedlich.

Der Eigenverbrauchsanteil ergibt sich dann aus dem Bordbuch - private ./. betriebliche Flugstunden. Aber auch hier sollte man SEHR aufpassen, und die betrieblichen Flugstunden dediziert abgrenzen (jeweils Angabe Grund des Fluges, etc.).

Ein Verwerfen der Betriebsausgaben und des Vorsteuerabzuges, ggf. nach einigen Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung, kann recht teuer werden (zB. Vollverzinsung 6 % p.a.)

ACHTUNG - keine Steuerberatung! - Unbedingt vorher mit dem eigenen Steuerberater abklären, wie entsprechend zu verfahren ist!

22. Januar 2020: Von Christian Weidner an Wolfgang Lamminger

Dankeschön!

23. Januar 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Wolfgang Lamminger

Meine Steuer-Lebenserfahrung und das, was unser Verein gerade mit dem FA erlebt und was sich auch ein speziell kundiger Steuerberater nicht hätte träumen lassen, gibt Anlass zu Pessimismus.

1. Das FA wird immer versuchen in diesem Flugzeug zu 100% Hobby zu sehen. Und jeder neu zuständige Sachbearbeiter fängt mit dieser Sichtweise beinhart wieder an, egal was vielleicht schon anders verabredet und als Steuererklärung auch akzeptiert wurde. Denn eine Steuererklärung stillschweigend anzunehmen und abzurechnen ist das eine, das andere ist der Prüfungsvorbehalt, der schon bei Angestellten im unverlängerten Standardfall für 4 Jahre alles umschmeißen kann, was man für fest verabredet gehalten hat.

2. Deshalb wird auch der Steuerberater sich auf keine belastbare (und womöglich haftungsauslösende) Beratung einlassen.

3. Einigermaßen sicher ist man nur, wenn man beim FA eine verbilndliche und kostenpflichtige Auskunft einholt. Die kann ein halbes Jahr dauern und muss vom Steuerberater umfangreich mitverfasst werden. Man muss es schaffen, den Fall in vollem Umfang darzustellen und so viele präzise Fragen zu stellen, dass man dem FA keine Lücken lässt. Alle Fragen müssen mit Ja oder Nein zu beantworten sein, Empfehlungen was geht oder nicht geht sind nicht vorgesehen.

4. Das FA kann die Beantwortung ablehnen, oder, Achtung, gerne bringt es auch einen Nachprüfungsvorbehalt in der Antwort unter, der sie völlig entwertet. Denn dann ist der Steuerprüfer ein paar Jahre später nicht an diese Auskunft gebunden.

Fazit: Du musst immer wieder kämpfen, ärgerst dir die Krätze und hast keine Sicherheit nicht doch angeschmiert zu werden.

Die kleine Lösung: Flugzeug privat halten, "Fahrtenbuch" führen (natürlich peinlichst vorschriftenkonform), und den anteiligen Sprit mit lückenlosen Tank- und Zahlungsbelegen als Kosten geltend machen. Ob das analog zum Kilometergeld beim jeweiligen FA durchgeht, müsste der Steuerberater sagen können. In diesem einfachen Fall sollte auch eine Auskunft vom FA (3.) funktionieren.

Es hängt auch vom Bundesland ab. Mein Steuerberater in NRW sieht es (auch noch unter CDU-FDP) so: "Jeder Unternehmer ist ein mutmaßlicher Steuerhinterzieher - es ist unsere Challenge, ihn zu überführen". Ein Freund in Hamburg hat eher folgende Erfahrung: "Der Steuerprüfer bittet Dich zum 4-Augen-Gespräch. Und sagt Dir: 'Das geht gar nicht! Und das will ich bei der nächsten Prüfung nicht noch einmal sehen. Die Paragraphen sind hier, da und dort. Diesmal Schwamm drüber, nächstes Mal so und so').

Ich würde den für mich zuständigen Beamten einfach auf dem Finanzamt aufsuchen, und mit ihm direkt die Thematik diskutieren. Das ist zwar offiziell unverbindlich, aber der Wert der kostenpflichtigen, verbindlichen Auskunft wurde ja schon dargestellt.

23. Januar 2020: Von Achim H. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Die sicherste Variante ist wohl, Charterkosten als Betriebsausgaben anzusetzen. Für die gibt es ja Referenzen bei ortsnahen Flugschulen. Die Umsatzsteuer kann man so nicht ziehen aber es ist sicher.

Die Betriebsprüfer haben einen großen Ermessenspielraum. Meiner Erfahrung nach schauen sie sich an, ob Steuern fließen oder ob man jeden Trick versucht um dem zu entkommen. Das hängt aber sehr von der Person ab. Ich hatte einmal eine große Betriebsprüfung mit aller Kraft als Nullprüfung durchbekommen was gut für mein Ego war aber es war für das Prüfungsteam wie eine persönliche Niederlage. Also habe ich in der Folge etwas Fleisch am Knochen gelassen und es lief sehr geschmeidig. Wenn das Flugzeug der beste Angriffspunkt ist, werden sie darauf anspringen.

23. Januar 2020: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

es hat auch den Anschein, dass von Jahr zu Jahr oder Prüfungszeitraum zu Prüfungszeitraum neue "Prüfungsstrategien" ausgegeben werden. So zB. auf den korrekten Besteuerungsabschnitt, dh. das Mehrergebnis in das korrekte Jahr zuzuordnen, auch wenn es sich nur um "Verschiebungen" handelt, aber entsprechend höhere Zinsen auslöst, oder aber sich verstärkt der Umsatzsteuer zu widmen, anstatt dem steuerlichen Gewinn, unterschiedlich nach zuständiger Oberfinanzdirektion.

Letztlich wäre mir der o.g . Erfahrungsbericht ein zusätzlicher Fingerzeig, um "die Finger davon zu lassen"...


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