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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. Mai 2019: Von Wolfgang Lamminger an Tim Walter

Bin seit rund 20 Jahren CPL-Pilot als Free-Lancer, jedoch bis vor einigen Jahren einen längeren Zeitraum nicht gewerblich mit Einkunftserzielung geflogen.

Hier meine Erfahrung in Bezug auf als Werbungskosten geltend gemachte "Nebenkosten":

Das Finanzamt stellte sich auf den Standpunkt, dass die meisten Aufwendungen nicht als Werbungskosten anerkannt werden können, da diese auch für private Flüge entstehen würden. zB. Kosten für Medical, Jeppesen, DWD-Zugang u. a.

Der Einwand, dass zB ein Medical erforderlich ist, um Checkflüge durchzuführen für das Verlängern von Ratings etc., weil nur dann die Aussicht auf eine Beschäftigung als Pilot besteht, wurde nun durch eine quotiale Aufteilung nach Flugstunden (gewerblich : privat) gelöst.

EDIT: (auch in Bezug auf den nachfolgenden Beitrag) - letztlich ist es immer eine Einzelfallprüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt und wie gut oder schlecht der Argumentation zur "Einkunftserzielungsabsicht" gefolgt wird.


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