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26. Februar 2019: Von  an Andy Pa.

Die Aussge von Manchen war das schon, aber nicht die Rechtslage.

Die Diskussion in Hangelar ging - zumindest bei denen, die das professionell betrieben haben - es nicht darum, ob die vorgeschriebene Platzrunde auch wirklich verbindlich ist, sondern „nur“ darum, was diese Verbindlichkeit eigentlich bedeutet.
Konkret war die (Rechts-)Frage: „Reicht eine laterale Abweichung von mehr als 150m von der vorgegebenen Platzrunde aus, damit die Ordnungsbehörden davon ausgehen können, dass der Pilot unzulässig von dieser Abweicht“.
Die (imho richtige) Antwort auf die Frage war: „Nein, nur weil ein Flieger mehr als 150m von der vorgeschriebenen Platzrunde weg ist, kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass er dagegen verstösst“.

Das ist wie beim Autofahren: Auch da gilt das Rechtsfahrgebot und auch da kann das Ordnungsamt nicht jedem der mehr als 15cm vom Bordstein entfernt fährt automatisch ein Knöllchen geben. Und übrigens ist es auch da so, dass das Rechtsfahrgebot nicht bedeutet, dass man in jedes am Strassenrand parkende Auto reinfahren muss...

26. Februar 2019: Von Andy Pa. an  Bewertung: +2.00 [2]

Eigentlich wollte ich von der ursprünglichen Thematik "VFR Anflugverfahren kontrollierter Flugplatz" auch nicht ablenken, es ging mir darum, dem Kollegen die definitiv falsche Auffassung, es gäbe in EDLN keine Platzrunde, zu widerlegen.

Das Du jetzt über das Stöckchen "Hangelar" springst, und von verbindlicher Platzrunde schreibst und Deine persönliche Rechtsauffassung darlegst, was natürlich Dein gutes Recht im Zuge der freien Meinungsäußerung ist, macht weder die Aussage vom Kollegen richtiger noch triffst Du m.E. mit allem schuldigen Respekt den Sachverhalt nicht korrekt.

Hier verweise ich gerne auf die von Prof. Dr.-Ing. Frank Janser angefertigte gutachteriche Stellungnahme zum Fall Hangelar, vom 16.08.2013, einzusehen bei der AOPA unter

https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Aktuelles/2014/Hangelar/15.08.2013-Gutachten%20Hangelar.pdf

Punkt 2 nimmt dazu ausführlich zu den rechtlichen Grundlagen Stellung und dürfte somit zur Klarstellung dienen.

26. Februar 2019: Von  an Andy Pa.

Deine persönliche Rechtsauffassung darlegst

Viel zu viel der Ehre - das ist nicht meine Rechtsauffassung, sondern die des VGH Bayern, dem meines Wissens höchsten Gerichtes das in Deutschland schon ein Urteil zu dieser Frage getroffen hat (da es ein BVG-Urteil dazu m.W. Nicht gibt): AZ A 05.40029

Aber wie Du richtig schreibst, geht es hier ja gar nicht um die von Dir aufgebrachten „Hangelar-Fälle“.


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