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26. Februar 2019: Von  an Andy Pa.

Deine persönliche Rechtsauffassung darlegst

Viel zu viel der Ehre - das ist nicht meine Rechtsauffassung, sondern die des VGH Bayern, dem meines Wissens höchsten Gerichtes das in Deutschland schon ein Urteil zu dieser Frage getroffen hat (da es ein BVG-Urteil dazu m.W. Nicht gibt): AZ A 05.40029

Aber wie Du richtig schreibst, geht es hier ja gar nicht um die von Dir aufgebrachten „Hangelar-Fälle“.


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