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16. Januar 2019: Von Alfred Obermaier an P. K. Bewertung: +1.00 [1]

Zur Platzrunde für Flugplätze ohne FVK gibt’s eine NfL

https://www.flugplatz-verden.de/fileadmin/user_upload/C030.pdf

Bei Flugplätzen mit FVK steuert der TWR Lotse den Verkehr. Zur Verkehrssteuerung durch den TWR Lotsen sind die einzelnen Segmente zu melden, sofern keine andere Freigabe erteilt wurde. „Eindrehen (re) Gegenanflug“, „Eindrehen Queranflug“, „ Eindrehen Endanflug“.

Sobald eine Landefreigabe erteilt ist, sind weitere Meldungen nicht mehr nötig. Nie und nimmer würde ich in der Platzrunde ohne Meldung einfach in ein Segment eindrehen, zB Queranflug.

16. Januar 2019: Von Achim Ö. an Alfred Obermaier

Sorry aber das verwirrt jetzt etwas, zumindest mich. Es ging bei der Frage nicht darum ob z.B. der Queranflug zu melden sei. Und auch die Situation, dass bereits die Landefreigabe vorliegt ist dem Fragesteller wohl klar. Die interessante Frage war: Freigabe Gegenanflug liegt vor, braucht's vor dem Eindrehen in den Queranflug eine weitere Freigabe. Es wurde nicht bezweifelt, dass der Queranflug zu melden sei.

16. Januar 2019: Von Lutz D. an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Ja, braucht es.

16. Januar 2019: Von  an Alfred Obermaier

Zur Verkehrssteuerung durch den TWR Lotsen sind die einzelnen Segmente zu melden, sofern keine andere Freigabe erteilt wurde. „Eindrehen (re) Gegenanflug“, „Eindrehen Queranflug“, „ Eindrehen Endanflug“.

Dieser Satz ist zumindest sehr missverständlich, wenn nicht falsch.

Richtig ist: Sofern keine andere Freigabe erteilt wurde gibt es nichts zu melden, weil man ohne eine solche Freigabe nicht selbständig in den Gegenanflug, Quer- oder Endanflug eindrehen darf.

16. Januar 2019: Von Alfred Obermaier an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Achim, bekanntlich hat jede Freigabe einen Beginn und ein Ende. „Freigabe für Gegenanflug“, bedeutet eben nur für den Gegenanflug freigegeben und sonst nichts. Sollte sich eigentlich aus den veröffentlichten ATC Phrases ergeben und damit bekannt sein. Sorry

16. Januar 2019: Von P. K. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Achim, bekanntlich hat jede Freigabe einen Beginn und ein Ende. „Freigabe für Gegenanflug“, bedeutet eben nur für den Gegenanflug freigegeben und sonst nichts. Sollte sich eigentlich aus den veröffentlichten ATC Phrases ergeben und damit bekannt sein. Sorry

Exakt so wie du es hier schreibst habe ich es gelernt und genau deshalb in ich ja durch eben o.g. Video stutzig geworden. Nämlich dass der besagte Pilot nur für den Gegenanflug freigegeben wurde, dann aber ohne weitere Freigaben in Quer- und Endanflug einflog. Und es dafür keinerlei Beanstandungen seitens ATC gab. Der Kollege meinte auf Nachfrage, er mache das immer so und hätte es so gelernt.

Ich habe auch eine Vielzahl von (externem) BZF-Unterrichtsmaterial gefunden, das seine These stützt. Nämlich, dass eine Freigabe für den Gegenanflug die nachgelagerten Platzrundenteile mit freigibt. Das finde ich sehr gefährlich, wunderte mich und ich wollte die Frage gerne einmal "professionell" hier erörtern.

Die Meldungen der einzelnen Teile habe ich hier mal außen vor gelassen. Ich melde auch jeden Teil kurz, es sei denn ich werde aufgefordert, einen bestimmten Teil als nächstes zu melden (z.B. Endanflug).

Wie bewertet ihr denn dann die Phrase "Fliegen Sie in die Platzrunde Piste XY"? Brauche ich hier für Quer- und Endanflug weitere Freigaben? Ich behaupte, nein! Denn das Ende dieser Freigabe wäre dann z.B. die Freigabe zur Landung.

Sofern keine ergänzende Freigabe oder Anweisung ("Direktanflug frei" oder "machen sie kurzen Anflug" ...) ist die "normale" Platzrunde zu fliegen, davon geht der Lotse auch aus. Vielleicht sprechen zB. Lärmschutzgründe dagegen, sich aus dem Gegenanflug auf die Schwelle zu stürzen.

Guter Punkt! Da ich bisher keine direkte Landefreigabe erhalten habe, habe ich hier noch keine wirklichen Erfahrungen. Vermutlich war meine Beschreibung etwas zu "sportlich" und ich würde auch eine kleine Platzrunde fliegen und mich nicht "auf die Schwelle stürzen". :)

16. Januar 2019: Von Alfred Obermaier an  Bewertung: +1.00 [1]

„Grau mein Freund, ist alle Theorie ...“

16. Januar 2019: Von  an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

„Grau mein Freund, ist alle Theorie ...“

Das Problem mit der Praxis ist ja, dass diese a) durchaus unterschiedlich gehandhabt wird und b) wie schon der OP schrieb nicht jeder Fehler gleich geahndet wird (letzteres ist natürlich kein „Problem“, ausser, dass man dadurch nicht immer weiss, dass man einen Fehler gemacht hat).

In der Praxis würde ich in einer Kontrollzone nie selber von einer Freigabe abweichen, es sei denn, es droht unmittelbare Gefahr (z.B. weil der Lotse mich im Gebirge auf einem Vektor vergessen hat oder mir ein anderer Flieger entgegen kommt). Im praktischen Fall wenn ich eine Freigabe für den Gegenanflug habe würde ich wenn ich denke es wird Zeit für den Queranflug den Controller mit so etwas wie „still established on downwind xx“ freundlich darauf hinweisen, das langsam mal die nächste Freigabe nett wäre.
Genauso würde ich ganz praktisch, wenn ich zwar die approach aber noch keine Landefreigabe habe, den Controller mit „short final xx“ daran erinnere, dass noch etwas fehlt (oder wirklich kurz vor der Bahn expliziter mit „request landing clearance“) und nicht einfach lande.

16. Januar 2019: Von  an 

Ich sag nix!!


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