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14. Juni 2017: Von Chris _____ an 

"Inzwischen darf an in vielen Freibädern in Deutschland keine Fotos (auch nicht seiner eigenen Kinder) machen. Das finde ich dann schon deprimierend."

Genau DAS ist mir neulich passiert. Wollte meinen Fünfjährigen filmen, wie er die Wasserrutsche runtersaust - dabei sogar möglichst wenig andere Kinder drauf haben - und es wurde mir vom Bademeister mit dem Verweis "Recht auf eigene Bild" untersagt.

Mein Hinweis, dass es in der Öffentlichkeit kein Fotoverbot gibt und sich das Recht aufs eigene Bild auf die _Veröffentlichung_ bezieht, nicht das Anfertigen der Fotografie, hat er schlagfertig mit Verweis auf die Hausordnung gekontert. Da fiel mir nichts mehr ein. Die Hausordnung in einem öffentlich (!) getragenen und betriebenen Schwimmbad kann offenbar Dinge verbieten, die man draußen darf. So ein Mist.

ABER: mit Datenschutz hat das private Anfertigen von Fotos nichts zu tun. Im Gegenteil: öffentliches Auftreten soll und muss auch (privat) dokumentierbar sein. (nur das Foto eben nicht ohne Verpixelung zu veröffentlichen, das wäre Verletzung des Rechts auf das eigene Bild).

Das gilt auch fürs Filmen von Polizeiarbeit in der Öffentlichkeit. Die ist erlaubt und muss es auch bleiben, auch wenn die Polizisten es nicht mögen.

PS. Dass man Gespräche in der Öffentlichkeit oder in den eigenen vier Wänden nicht zu Beweiszwecken aufnehmen darf, ist übrigens auch Quatsch. Man darf es nur nicht im Geheimen tun und nicht einfach veröffentlichen. Wie auch das Filmen.


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