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21. März 2016: Von Thomas Nadenau an Tobias Schnell

Tobias, das sind nun viele Punkte, die es zu beantworten gilt.

1) Ich glaube, ich hatte von gleichberechtigten Teilnehmern im Luftverkehr gesprochen. Ich habe nichts gegen IFR-ler, nichts gegen VFR-ler, nichts gegen Hubis, Mickys, Segler, Drachen, ... gleichberechtigte Teilnehmer.

2) Ich habe keine Vorstellung davon, was du mit "nur bekannter Verkehr" wirklich meinst. Ich beobachte, dass Positionsmeldungen eigentlich nie stimmen. Die Meldung "D-xxxx am yy-See" sagt mir nur, dass D-xxxx den yy-See sieht. Wäre er wirklich drüber, dann wären wir zusammen gestoßen.

3) Wenn ich auf einem Platz landen möchte, dann teile ich das den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitg mit. Mein Einleitungsanruf beinhaltet meine voraussichtlich Ankunftszeit, und jeder, der auf der Frequenz ist, weiß jetzt: Da kommt noch einer dazu.

4) Ich stelle mir gerade einen Sonntag morgentlichen Flug von Aachen nach Juist vor. In den gut 20 Minuten bis Grevrath hätte ich schon 3 mal von der FIS-Frequenz gemusst, um an Plätzen nahe meiner Route Bescheid geben zu müssen, dass ich in 2500ft 3 Meilen westlich an ihrem Platz vorbei knattere. Am Sonntag Morgen bei Langen-Info ginge das vielleicht noch, obwohl mir dann deren hilfreiche Verkehrsmeldungen entgehen könnten. Spätestens beim Wechsel auf Bremen hast du gar keine Chance mehr, dich alle paar Minuten abzumelden. Nein, ich halte das für total übertrieben und auch nicht für basic Airmenship.

Ich fliege allerdings auch nicht durch quer durch Platzrunden, und bevor ich an Grevrath vorbei fliege, frage ich bei FIS, ob der Absetzer gerade in der Luft ist. Das halte ich für basic Airmenship.

21. März 2016: Von Tobias Schnell an Thomas Nadenau

Thomas,

1) [gleichberechtigte Teilnehmer am Luftverkehr]

Dann sind wir uns einig und ich hatte Dein "warum muss IFR von VFR-Verkehr geschützt werden?" weiter oben falsch aufgefasst.

2) Ich habe keine Vorstellung davon, was du mit "nur bekannter Verkehr" wirklich meinst

Klassisch Lufträume der Klassen B-D. Ob man nun neuerdings RMZs dazuzählen will ist fraglich, denn...

Ich beobachte, dass Positionsmeldungen eigentlich nie stimmen

... ist leider nur zu wahr. Manche wollen oder können es nicht besser, bei anderen Luftraumnutzern ist es kaum praktikabel. Deswegen hatte ich oben auch angemerkt, dass ich mir den Nutzen dieser Großraum-RMZs in Schweden nur schwer vorstellen kann, denn was meldet da z.B. ein Segelflieger, der zick-zack von Bart zu Bart hüpft und ständig Höhe und Kurs ändert?

3) Wenn ich auf einem Platz landen möchte, dann teile ich das den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitg mit. Mein Einleitungsanruf beinhaltet meine voraussichtlich Ankunftszeit, und jeder, der auf der Frequenz ist, weiß jetzt: Da kommt noch einer dazu

Nur das fände ich in den meisten Fällen etwas wenig. Wenn mit anderem Platzverkehr gerechnet werden muss, kommt bei mir nach Deinem Einleitungsanruf (der eine möglichst exakte Positions- und Höhenangabe enthält) ca. alle zwei Minuten eine erneute Positionsmeldung und dann natürlich die Meldung aller Teile der Platzrunde. So schule ich das auch - wenn die Meldungen knapp, aber präzise sind, kann man eigentlich nicht zu viel funken.

4) Ich stelle mir gerade einen Sonntag morgentlichen Flug von Aachen nach Juist vor. In den gut 20 Minuten bis Grevrath hätte ich schon 3 mal von der FIS-Frequenz gemusst, um an Plätzen nahe meiner Route Bescheid geben zu müssen, dass ich in 2500ft 3 Meilen westlich an ihrem Platz vorbei knattere

Das verlangt ja auch niemand. Hiesige RMZs enden (alle?) in 1000 ft AGL und tangieren den Überlandflieger demnach praktisch nicht.

Ich bin da ganz bei Achim: Von mir aus könnte man an jedem Flugplatz eine RMZ einrichten, denn die schreibt nur vor, was man ohnehin tun sollte. Und selbst wenn manche Positionsmeldungen von der Qualität nichts taugen: Immerhin sollten in der RMZ wirklich alle auf der Welle sein und man kann im Zweifel (z.B. beim beliebten "Die D-Exxx in 5 Minuten zur Landung") auch mal gezielt nachfragen.

Gute Nacht
Tobias

22. März 2016: Von Tee Jay an Tobias Schnell

Zeitangaben sind noch immer keine Positionsangaben... finde das Diskussion gerade auch ein wenig seltsam. Wenn ich Überland nach Juist unterwegs bin fliege ich nicht in 1000 AGL durch alle Platzrunden sondern schön auf FL weiter oben und auf FIS. Die einzige Situation, wo ich auf ein Platz reinschalte ist, wenn da eine PJE mitten im Weg steht und ich keine Lust hab Zick-Zack zu fliegen ...

30. März 2016: Von Adam Trzcinski an Markus Doerr

Interpretiere ich diesen Satz aus der LuftVO richtig, dass der AFIS in Egelsbach die Freigabe erteilt zum Einflug in die ATZ Egelsbach:

(1) Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle kann die Flugsicherungsorganisation besondere Regelungen treffen. Für alle anderen Flugplätze werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes getroffen; Grundlage ist eine gutachtliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation.
(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legt die Flugplatzverkehrszonen und die Voraussetzungen für den Einflug in sie und den Ausflug aus ihnen fest. Der Einflug in eine und der Ausflug aus einer Flugplatzverkehrszone bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die nach Satz 1 festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden.

Auch im Hinblick auf folgenden Satz aus der AIP VFR zu Egelsbach:

1.6 Die Anzahl der Flüge kann nach Maßgabe
„Egelsbach INFO“ eingeschränkt werden.
Dabei hatte ich mich doch so dran gewöhnt den Leuten einzutrichtern dass Flugleiter keine Flüge leiten... :P
Ist natürlich gerade richtig ärgerlich, dass die NfL Sprechfunk gerade so toll aktualisiert wurde und das Thema ATZ gar nicht aufgreift.
30. März 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Adam Trzcinski

Klingt für mich auch zunächst verwirrend. Aber wenn man es genau liest und vor allem "Genehmigung" von "Freigabe" unterscheidet, dann wird es für mich klarer. Der Genehmigungsprozess ist einer zwischen Behörde und Flugplatz zur Regelung der Verfahren für Ein- und Ausflug. Bei Egelsbach sieht das Verfahren vor, nur zum Zwecke der Landung oder zum Durchqueren via Lima einfliegen zu dürfen. Eine Freigabe oder eine "Einzelgenehmigung" für den Piloten ist dabei nicht erforderlich.

Das ist jetzt meine Interpretation der zitierten Textpassagen, aber ich kann auch falsch liegen.

Letztlich handelt sich bei einer ATZ immer noch um Luftraum G. Hier kann/muss weder eine Flugverkehrskontrollstelle und erst recht keine Flugleitung eine Freigabe erteilen. Wie allerdings "Egelsbach INFO" eine Beschränkung der Einflüge auf Basis ihrer Rechte erreichen will, ist mir noch schleierhaft. Die einzige Begründung wäre "zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit".

Michael


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