Der
Part-NCO wird hier aber Bestimmungen bringen, die aber darauf hinauslaufen,
dass es für jeden
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Passagier jünger
als 24 Monate ein so genanntes Child Restraint Device geben muss
(NCO.IDE.A.140), wobei es sich dabei um diesen aus Linienluftfahrzeugen
bekannten Zusatz-Bauchgurt oder um einen Kindersitz handeln kann, wobei
diesfalls – neben speziellen Luftfahrt-Kindersitzen - auch Autokindersitze
zulässig sind, sofern diese nach der Norm ECE R44 03 bzw. später oder nach
einem äquivalenten Standard zugelassen sind (AMC1~). dazu gibt es dann auch
noch detaillierte Vorschriften über den Installationsort und die Verwendung im
genannten AMC.
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Für ältere
Passagiere muss nur ein "normaler" Sitz samt Sitzgurt verfügbar sein.
Zu
beachten ist aus rechtlicher Sicht aber, dass nur solche Kindersitze verwendet
werden dürfen, die zu dem im Luftfahrzeug vorhandenen Verankerungssystem
passen. Wenn also nur ein Bauchgurt verfügbar ist, darf ein Kindersitz dann
nicht verwendet werden, wenn dieser für die Befestigung mittels 3-Punkt-Gurt am
(Auto-/LFZ-) Sitz konzipiert ist.
Ich
persönlich würde aber auch bei älteren Kindern (also > 2 Jahre) jedenfalls
einen Kindersitz empfehlen. Auch wenn sich ein Crash-Szenarios in der Luftfahrt
und im Straßenverkehr hinsichtlich der Überlebensaspekte maßgeblich
unterscheiden, bieten (Auto-)Kindersitze doch mit Sicherheit einen erhöhten
Schutz.
Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at