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30 Beiträge Seite 1 von 2

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6. Juni 2012: Von Max Sutter an Norbert S.

Diese Brandenburger SesselfurzerInnen haben doch einen völligen Knall. Streng nach dem Wortlaut dieses Artikels sind sogar Fälle denkbar, in denen ein Pilot trotz einer Promotion in Germanistik zur Sprachprüfung Deutsch antraben muss. Sonst könnte es den Fall Beckenbauer analog in der Fliegerei wieder geben. Obwohl Kaiser Franz Weltmeister, Weltmeister-Trainer, Trainer des deutschen Meisters und des UEFA-Cupsiegers war, dürfte er streng nach DFB-Regeln nicht einmal Cheftrainer bei einem Regionalligisten sein. Doch im Unterschied zu den Landesluftfahrtbehörden sitzen im DFB für solche Fälle Pragmatiker.

Klar, seit Gutti, Koch-Mehrin und Schatzi sind vermutlich auch Germanistik-Dissertationen nicht mehr das, was sie einmal waren. Doch man kann es bezüglich der Anforderungen an den Nachweis der Sprachkenntnisse auch übertreiben.

6. Juni 2012: Von Gerd Wiest an Max Sutter
Obwohl Kaiser Franz Weltmeister, Weltmeister-Trainer, Trainer des deutschen Meisters und des UEFA-Cupsiegers war, dürfte er streng nach DFB-Regeln nicht einmal Cheftrainer bei einem Regionalligisten sein. Doch im Unterschied zu den Landesluftfahrtbehörden sitzen im DFB für solche Fälle Pragmatiker.

Soviel ich mich erinnere war der Beckenbauer genau deswegen eben nicht der Trainer sondern der Teamchef. Daneben stand immer ein lizenzierter "Trainer".

Dieser Beitrag soll in keiner Weise suggerieren, dass ich diesen Deutschsprachtest-Mumpitz (für D-Lizenzierte Piloten) gut heisse. Da hat wieder ein Beamter Schiß um seinen Sessel und liest eine ICAO Richtlinie so oft bis er keine Möglichkeit mehr sieht, den Sprachtest zu umgehen. Könnte ja was passieren und dann riskiert er womöglich noch ein Disziplinarverfahren weil sich da einer seiner Beaufsichteten angemasst hat ohne Sprachtest rumzufunken. Muss ja alles seine Richtigkeit haben. In der Regel geht dies (unabhängig von der Fliegerei) zu Lasten des steuerzahlenden Bürgers.
6. Juni 2012: Von Max Sutter an Gerd Wiest
deswegen eben nicht der Trainer sondern der Teamchef.

Ja und? Die EASA könnte sich doch diese Herangehensweise zu eigen machen und in Zukunft das Führen von Flugzeugen nicht nur Captains, sondern auch Flightcrewchefs überlassen ...

6. Juni 2012: Von Gerd Wiest an Max Sutter
Im Werksverkehr sagt der Chef dem Piloten wo es lang geht und der setzt es so gut wie möglich um. Will der Firmenchef nach Warscheu wird der Pilot kaum nach Amsterdam fliegen... So lief das ja auch bei der Bundeself.

Andersum geht es auch, sogar nach der zitierten Verordnung:

Nach der Verordnung (EU) 1178/2011, Anhang I FCL.055 a) i.V.m. VO (EU) 290/2012 dürfen Luftfahrer – die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen – die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen [...]

Ein Pilot der nicht am Sprechfunkverkehr teilnimmt darf demnach ja fliegen. Ist nicht die IFR Crew "Pilot" (=Flightcrewchef) + "AZF Inhaber" (=Funkbeauftragter) genau das Konstrukt mit dem ohne Autopilot IFR geflogen werden darf? (Ja, ok, für IFR braucht's nicht unbedingt einen Deutsch-Level 4 Eintrag) Interessant ist nur, dass der Funkchef (der ja nicht der Luftfahrer ist) scheinbar keinen Sprachtest braucht. Das wiederum stützt ja auch meine These, dass die Damen und Herren Beamten eine Verordnung so lange lesen bis es keinen Ausweg mehr gibt, egal ob der Ergebnis einen Sinn ergibt oder nicht... Je mehr ich drüber nachdenke - mir wird schlecht ;-)
6. Juni 2012: Von Max Sutter an Gerd Wiest

Anscheinend sind Verordnungstexte inhärent hallunzinogen. Es ist bloß eine Frage der Dosierung, und da kann es offenbar schon mal passieren, dass ein deutscher Beamter eine Überdosis erwischt.

6. Juni 2012: Von Achim H. an Max Sutter
Dass das kommt war doch klar, die ICAO-Regeln sind eindeutig. Hoffen wir nur, dass es pragmatisch gehandhabt wird. Wenn man als 0815-Deutscher den geforderten Ariernachweis erbringen kann, sieht die Lösung aus Brandenburg nicht allzu schlimm aus. Ist natürlich etwas anderes für Menschen mit Migrationshintergrund. Aber immer noch besser als ein Mode-S-Transponder- oder ELT-Zwang. Jedes Jahr eine neue Sau durchs Dorf!

Wie ich französische Sprachkenntnisse in meinen deutschen PPL bekomme, hat das LBA leider bis heute noch nicht herausfinden können. In Frankreich sind sehr viele Flugplätze offiziell nur französischsprachig, in Deutschland sind einige offiziell nur deutschsprachig. Im Luftrecht kann jeder kleine Verstoß immer gleich drakonisch geahndet werden, da ist man als Pilot schon interessiert, sich strikt ans Programm zu halten.

Und das alles nur weil die Chinesen jetzt international fliegen dürfen...
7. Juni 2012: Von Sönke Springer an Achim H.
Gibt es dann auch eine Level 6 "Deutsch" Prüfung????
Oh man...
7. Juni 2012: Von Jo Schaefer an Sönke Springer
hier findet ihr eine Liste von "Muttersprache Prüfer".... https://www.lba.de/SharedDocs/download/L/L2/Liste_Muttersprachler.pdf?__blob=publicationFile

wie sie das geworden sind, keine Ahnung....

Aber seit Oktober 2008 ist im § 125 Abs. 5 LuftPersV auch Deutsch gefordert, also war es nur eine Frage der Zeit, dass es auch umgesetzt wurde.
10. Juni 2012: Von  an Gerd Wiest

war da nicht mal ein absturz in katyn...wo vorher der teamchef dem pilotsky gesagt hat wos langgeht..????

mfg

ingo fuhrmeister

10. Juni 2012: Von  an Achim H.

wird zeit, daß die chinesischen besatzungen auch einen teamchef von der partei mitbekommen...der english spricht...

funktionierts - das edm?

mfg

ingo fuhrmeister

10. Juni 2012: Von Christof Edel an 
Ist es in Deutschland eigentlich Pflicht, beim Anflug auf einen unkontrollierten Flugplatz zu funken, oder darf man auch ohne? Und wo ist das festgelegt? Ich konnte es auf die Schnelle weder in der AIP noch in der LufVO finden...
11. Juni 2012: Von Max Sutter an Christof Edel
Müsste im AIP Teil 3 sein.

11. Juni 2012: Von Jo Schaefer an Christof Edel
Es gibt Auflage in der Genehmigung, z.B. "Der Landeplatz muss mit einer Bodenfunkstelle für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst ... angeschlossen sein." und "Flugbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn ein Flugleiter auf dem Landeplatz anwesend ist und den Flugbetrieb beaufsichtigt (§ 53 Abs. 3 LuftVO)."

Und dann gibt es auch den "Regelung des Flugplatzverkehrs" gem. § 21a LuftVO. Da steht meistens ganz am Anfang "Bei Anflügen ist spätestens 5 Minuten vor Errichen des Flugplatzes Sprechverbindung aufzunehmen."

Und schaue AIP GEN 0-17 sowie NfL I 7/12




11. Juni 2012: Von Christof Edel an Jo Schaefer

Sieht so aus als seien es die jeweilige Regelungen fuer den Platzrundenverkehr durch die Landesluftfahrtbehoerde gemaess LuftVO Paragraph 21a. "Die Regelungen werden in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemacht". Auch wenn ich einschlaegige NfL nicht fand, kann man wohl davon ausgehen dass die Eintraege in der AIP hier massgeblich sind, und wenn da steht "Hoerbereitschaft in der Platzrunde" und "5 Minuten vor Erreichen Sprechfunkverbindung herstellen", wird das wohl vorgeschrieben sein...

Der ganze Rest ist nicht massgeblich, nirgendwo gibt es eine allgemeine Funkverkehrspflicht:

  1. Die Auflagen der Betriebsgenehmigung betreffen den Betreiber, nicht den Piloten. Gut dass er verpflichtet ist ein Funkgeraet zu haben, deshalb muss ihn noch niemand anfunken.
  2. Der BFL kann, wie der Bademeister, auch durch hingucken beaufsichtigen - die Flugleiterpflicht gibt es schon viel laenger als die allgemein uebliche Ausruestung mit Funksprechgeraeten. Wenn er nicht will dass ich lande, kann er die Trillerpfeife, aeh, Lichtsignale benutzen.
  3. AIP GEN 0-17 kann ich nicht finden - es gibt 0.1 bis 0.6, dann geht es mit 1.1 weiter...
  4. NFL I 7/12 regelt wie der Funkverkehr durchzufuehren ist, ich habe auf die Schnelle nichts gefunden, dass er bei VFR anfluegen Pflicht ist...

Gibt es irgendwo auch Non-Radio-Verfahren? Bei manchen Flugplaetzen steht da etwas von PPR ueber Telefon, gibt es eine allgemeine Regelung [und damit meine ich nicht vorgetaeuschten Funkausfall]?

11. Juni 2012: Von Max Sutter an Christof Edel
Wenn irgendwo eine Infofrequenz steht auf dem AIP-Flugplatzblättchen, so funk ich diese nach allgemeiner und/oder spezieller Vorschrift (steht auch da, siehe oben) an und mach mit im Übrigen keinen Kopf deswegen. Da ich nicht Tagesschausprecher bin bei der ARD, darf ich für diese paar Sätzchen wohl kaum Hororar beanspruchen. Sämtliche dahingehenden Sorgen und Bedenken wären für mich also gegenstandslos.

Im Übrigen habe ich noch die Zeiten erlebt, wo der Frankfurter Flughafen als erster der mitteleuropäischen Großflughäfen sein funkfreies Anflugverfahren aufgehoben hat. Oder auf Deutsch: Man stirbt (meistens) nicht ohne Funk.

11. Juni 2012: Von Christof Edel an Max Sutter
Auch ich funke gerne freiwillig, und unnoetig ohne Funk anzufliegen, selbst wenn erlaubt, ist m.E. "bad airmanship". Aber wenn ich hunderte Euronen hinblaettern muss, damit ich mit meiner UK-EASA lizenz in Deutschland den Platz anfunken darf, an dem ich meinen damals noch deutschen PPL erworben habe, wuerde ich mich lieber mit dem BFL darauf einigen dass ich gar nicht gefunkt habe, wenn denn einer nachfragt...
11. Juni 2012: Von Max Sutter an Christof Edel
unnoetig ohne Funk anzufliegen, selbst wenn erlaubt, ist m.E. "bad airmanship"

In Amerika gibt es eine riesige Taildragger-Fangemeinde, teils auch noch mit Floats, Tundra-Tires oder Skis ausgerüstet, bei denen ist es Ehrensache, auch z.B. das relativ komplexe Gebiet von Seattle zu durchfliegen, ohne je in einen Luftraum zu geraten, in dem man kommunizieren müsste. Das ist bestimmt keine bad airmanship - die Burschen sind völlig legal unterwegs und in terrestrischer Navigation ganz schön fit. Das ist vielmehr eine spezielle Art der sportlichen Einstellung, für die ich eine gewisse Bewunderung hege. Denn wenn es die Konsequenz von good airmanship ist, dass man für ebendiese Kommunikation eine Prüfung in seiner eigenen Muttersprache ablegen muss, dann kann man sich ruhig mal ein paar Gedanken machen, wo das noch enden wird. Für Erwachsene ist das jedenfalls eine ziemlich grobe Zumutung.

Mal ganz abgesehen davon, dass es auf unkontrollierten Plätzen in aller Regel niemanden braucht, der kontrolliert, und als Konsequenz dieser unnötigen Tätigkeit unnützes Zeug in ein Mike brabbelt.

11. Juni 2012: Von Sebastian Willing an Max Sutter

Samstag Vormittag EDWG: Nix los in der Platzrunde, aber ohne Funk wäre ich nicht gelandet. Klar, ich bin noch Anfänger mit unter 100h gesamt und gerade mal 96 Flügen im Buch, benutze noch Checklisten und melde mich noch brav beim FIS, aber freiwillig auf das Plus an Sicherheit durch den Funk verzichten? No way.

Anstatt hier ergebnislos Dampf abzulassen und am Ende doch wieder 60, 150 oder 210 Euro zu zahlen könnten wir wenigstens versuchen, Berlin auf das - dort vermutlich gar nicht als solches gesehene - Problem aufmerksam zu machen. Das geht entweder über den eigenen Abgeordneten, Massen(!!!)-Briefe & Co. an Dr. Ramsauer oder https://epetitionen.bundestag.de/ Klar ist dabei nur eines: Ein, zwei oder 10 Beschwerden verschwinden im Nichts. Gegen Italien haben viele mitgemacht, warum klappt das nicht auch in Deutschland?

12. Juni 2012: Von Achim H. an Sebastian Willing
Hier ist das geltende Gesetz, § 125 LuftPersV:

(5) Ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß Stufe 6 der Anlage 3 wird von der für die Lizenzerteilung zuständigen Stelle auf Antrag in eine bereits erteilte Lizenz eingetragen, wenn der Bewerber geeignete Dokumente vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die deutsche Sprache seine Muttersprache ist oder seine Kenntnisse gleichwertig sind. Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt, überprüft eine vom Luftfahrt-Bundesamt nach § 125a anerkannte Stelle die Kenntnisse der deutschen Sprache. Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Auf Antrag kann auch der Nachweis von Kenntnissen einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache in die Lizenz mit einer Geltungsdauer nach Maßgabe von Absatz 3 Satz 2 bis 5 eingetragen oder seine Geltungsdauer verlängert werden, wenn der Bewerber nachweist, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen. Er verfügt regelmäßig über die entsprechenden Kenntnisse, wenn diese durch Bescheinigung einer Luftfahrtbehörde eines Staates, in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird, oder durch eine nach § 125a anerkannte Stelle bestätigt worden ist. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.

Dieser Absatz 2 Satz 4 sagt:

Das Luftfahrt-Bundesamt wird ermächtigt, Einzelheiten zu den erforderlichen Dokumenten durch Rechtsverordnung zu regeln.

Es kann also nur noch um die Umsetzung gehen, das Gesetz steht schon lange und daran haben sich unsere Behörden zu halten. Die AOPA Deutschland sollte also beim LBA sitzen und in einer Arbeitsgruppe diese Rechtsverordnung massiv beeinflussen. Tut sie das?
12. Juni 2012: Von Jo Schaefer an Achim H.
wer (deutsch) lesen kann.... "wenn der Bewerber geeignete Dokumente vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die deutsche Sprache seine Muttersprache ist oder seine Kenntnisse gleichwertig sind"

also, nichts mit Prüfung! ihr regt euch über nichts auf! Und wie ich bereits geschrieben habe, ALLE Länder müssen es tun, nicht nur Deutschland! Es ist ein ICAO Vorgabe, EASA baut es nur in die neue Regelungen ein.

Und AIP GEN 0-17 ist schon richtig, nur ich meinte AIP VFR, sorry.

12. Juni 2012: Von Achim H. an Jo Schaefer
Die Crux ist jedoch, dass laut Gesetz das LBA mittels Verordnung festlegt, was geeignete Dokumente sind.

Ist die AOPA hier aktiv?
12. Juni 2012: Von Reinhard Thormeyer an Achim H.
Also der arische Nachweis per Geburtsurkunde....?

Dürfte doch reichen..oder ??


Wenn die dort keinen an der Backe haben....


12. Juni 2012: Von  an Reinhard Thormeyer

also - unsere nachweise sind bei der sinflut verloren gegangen....

mfg

ingo fuhrmeister

12. Juni 2012: Von Sebastian Willing an 
Wie, hast Du etwa nicht mehr Deine Zeugnisse mit Deutschnoten von der 1. Klasse an griffbereit liegen? Ein Wunder dass Du durch die ZÜP gekommen bist :-)
12. Juni 2012: Von  an Sebastian Willing

warum meinst du, daß ich in bayrisch guantanmo ohne sonderrechte bei verschärter einzelhaft einsitze?

wegen gehorsam?

mfg

ingo fuhrmeister


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