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25. November 2011: Von Max Sutter an Hubert Eckl
Wo liegt der Unterschied zwischen LAPL und PPL..?

Wie der Name schon suggeriert: Das eine ist ein sniekes Kärtchen, das andere halt so ein Lappen. Wie bei den Führerscheinen auch, die hießen ja früher umgangssprachlich "Lappen", im Zusammenhang mit "Lappen abgeben", oder so ;-)

Wenn ich mich noch richtig an die Diskussionen im Zusammenhang mit den neuen Rules der EASA erinnere, so war wohl der (korrekterweise müsste es heißen: die) LAPL für LSA's und/oder VLA's beschränkt. Aber da auf dem Gebiet sehr häufig was ändert, will ich mich da nicht allzu sehr festlegen. Schließlich hat ja die EASA so knapp vor zehn Jahren geschworen, dass alles einfacher wird ... Tempi passati!
25. November 2011: Von Hans-Georg Pauthner an Max Sutter

Also das "Fliegermagazin" berichtet zum Unterschied PPL(A) und LAPL folgendes.

PPL(A)

-ICAO konform, weltweit gültig, Verlängerung der Klassenberechtigung alle 2 Jahre mit 12 Std in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung und einem Übungsflug für einmotorige Kolbenflugzeuge bis 2000 Kg MTOM sowie TMG. Die ausgestellte Lizenz soll auf Lebenszeit gelten. Zusatzberechtigungen für Nacht-, Kunstflug, Bannerschlepp und Bergeinweisung für Altiports in den Alpen. Die Lizens gibt es auch für Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone. Medical wie gehabt, Klasse 2

LAPL (A) (Light Aircraft Pilote License)

-nicht ICAO konform, gültig nur im EASA Gebiet, min 30 Std Ausbildung für die Lizens, berechtigt zum Führen von einmotorigen Kolbenflugzeugen bis 2000 kg und max 3 Passagiere und ebenso für Reisemotorsegler (TMG). Die Mitnahme von Passagieren ist nach min 10 Std PIC erlaubt. Es soll eine Einstiegslizens in die Fliegerei sein, also nicht unbedingt nur für LSA. Sie wird alle 2 Jahre mit einem Übungsflug verlängert, es genügen 12 Std in den vergangenen 24 Monaten. Es gibt auch LAPL für Hubschrauber und Segelflugzeuge. Die Ausbildung soll bei einem späteren Upgrade auf PPL (A) voll anerkannt werden. Das Medical für den LAPL ist neu und unterhalb der Klasse 2 Anforderungen. Es soll eine allgemeine Tauglichkeit zum Flugsport ähnlich wie bei Sporttauchern oder Fallschirmspringern festgestellt werden. In Großbritannien sollen die Untersuchung Allgemeinmediziner machen können. Bei uns ist die notwendige Qualifikation des untersuchenden Arztes noch nicht festgelegt.

Unabhängig davon vermutet man Auswirkungen auf das Medical für UL-Piloten, also für die SPL im Annex II in nationaler Verantwortung. Vermutlich wird man die Anforderungen für das Medical der SPL reduzieren müssen auf die Anforderungen für den höherwertigen LAPL.

In einer ersten Bewertung würde ich sagen, LAPL ist ein Ausbildungsgang wie der bisherige PPL-N ohne CVFR, ohne Nachtflug aber mit Maschinen bis 2000 kg und bis zu 3 Passagieren neben den Piloten.

Klingt meiner Meinung nach für einen reinen Sportpiloten recht gut und erleichtert sicherlich den Einstieg in die Fliegerei. Es gibt jetzt den UL-Piloten nach Upgrade auf LAPL(A) die Möglichkeit legal mit 600 kg zu fliegen, allerdings nicht mit einem UL sondern mit einem zukünftigen LSA.


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