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10. November 2011: Von Richard Meissner an Andreas Ni
Man google mal nach " Friedemann Späth Flieger "....:-))

Oder hier......etwas suchen und schon hat man amüsanten Lesestoff....:-)))

https://www.123people.de/s/friedemann+sp%C3%A4th
10. November 2011: Von Max Sutter an Richard Meissner

Mit Friedemann Späth sollte man vorsichtig sein. Im Grunde benahm er sich stets als uneinsichtiger Verbrecher. Bei einem seiner Tiefstflüge hatte er mit einem Rad ein Mädchen am Kopf erfasst und getötet. Das ist in unserm Kulturkreis kein Kavaliersdelikt. Trotzdem hat er nach seiner Strafe dann am Fernsehen im Zusammenhang mit dem Flug von Rust in Talkshows das große Wort geführt. Es hätte den Medien gut angestanden, den Typ in der Nachlese nach Rust's Flug mit Nichtachtung zu strafen, anstatt dem unappetittlichen Bruder auch noch die große Plattform zu bieten.

Natürlich hat er da den drum herum Sitzenden, zumeist Fluglaien, zum Besten gegeben, Rust sei wohl im Tiefstflug geflogen, um die russische Luftwaffe auszutricksen. Doch das hat offenbar gar nicht gestimmt, Rust flog (wenn man einmal vom verbotenen Einflug ins sowjetische Hoheitsgebiet sowie Anflug plus Landung beim Roten Platz absieht, vorschriftsgemäß, insoweit, wie die Definition das auch immer zulässt.

10. November 2011: Von Andreas Ni an Richard Meissner
genau - genau... das war diese Cub (und dieser Typ) - und allein es fehlte damals der Mut, wegen eines Durchschusses, der wirklich durch den Hauptholm ging, die Andern gingen von hinten oben durch die Bespannung rein und weiter vorn unten wieder raus...
10. November 2011: Von Richard Meissner an Andreas Ni
Und deshalb brauchen wir eben ne ZÜP...Jaaa, DIE ZÜP!!!... hat schon was...:-)))

Wenn der heute " gezüpped " würde, flögen beim RP alle Sicherungen raus...:-)))
10. November 2011: Von Max Sutter an Richard Meissner
Auch mit negativer Züp hätte der im Anschluss an den Rust-Flug am Fernsehen in Talkshows seinen Schmarren verzapfen dürfen.

Es wäre meines Erachtens im Anschluss an den Tod des Kindes ohnehin möglich gewesen, ihm auf dem Verwaltungswege auch ohne die Existenz einer Züp für dauernd den Schein zu entziehen.

Wenn jemand das intensive Bedürfnis verspürt, sich im Bereiche von 2 bis 200 ft above GND resp. WTR etwas länger als nur für Start und Landung aufzuhalten, dann reagiert er sein Tiefstflugbedürfnis am besten in einer Seaplane-Schulung ab. Natürlich nicht in Deutschland mit Landegebühren, teuren Flugstunden und fest eingezeichneten Platzrunden, sondern möglichst irgendwo in einer Umgebung, die man als Busch bezeichnen könnte. Sowas gibt es in den USA und Kanada in Massen, und die Preise sind (seit dem tiefen Dollar) immer noch relativ bescheiden, auch wenn der Transatlantikflug noch dazu gerechnet werden muss. Aber Ryan-Air wird vielleicht bald mit der A380 mit 1200 Stehplätzen für 20 Euro Begfüßungsgeld und unendlich viel Gebühren auch für Sparfüchse interessant übern großen Teich schippern.

10. November 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
Der hat doch nach dem "Vorfall" (für mich ist das Mord, aber sei's drum) mit dem kleinen Mädchen den Schein nie wieder bekommen. Selbst in der Schweiz abgelehnt.
10. November 2011: Von Richard Meissner an Stefan Kondorffer
Er hat ihn nach der " fahrlässigen Tötung " (...so lautete später die Anklage... ) des Mädchens gleich selbst abgegeben...
11. November 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Das die Schweizer ein Problem mit ihm haben, wenn er bereits fligen kann, ist klar. Er hat wohl auch da nicht zu Ende gedacht. Er hätte doch nur sagen müssen, er habe mal angefangen in USA zu fliegen und wegen Geldmangel wieder aufgehört und wolle jetzt wieder loslegen. Und schon wäre alles OK gewesen. Aber er hat das "zum Glück" nicht getan.
11. November 2011: Von Hubert Eckl an  Bewertung: +1.00 [1]
Eine irrwitzige Story! unglaublich... lese ich heute zum ersten Mal-- so ein Irrer... Wenn das mit dem totem Kind nicht gewesen wäre, könnte man den Burschen schon bewundern...
11. November 2011: Von Max Sutter an 
Jetzt momang. Die Schweiz kennt zwar keine Züp, aber ein ordentliches polizeiliches Führungszeugnis musste man immer schon mitbringen, wenn man einen Lernflugausweis beantragte. Da dürften doch solche für Dritte tödliche Mutproben zumindest über eine definierte gesetzliche Frist festgehalten sein


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