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genau - genau... das war diese Cub (und dieser Typ) - und allein es fehlte damals der Mut, wegen eines Durchschusses, der wirklich durch den Hauptholm ging, die Andern gingen von hinten oben durch die Bespannung rein und weiter vorn unten wieder raus...
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Und deshalb brauchen wir eben ne ZÜP...Jaaa, DIE ZÜP!!!... hat schon was...:-)))
Wenn der heute " gezüpped " würde, flögen beim RP alle Sicherungen raus...:-)))
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Auch mit negativer Züp hätte der im Anschluss an den Rust-Flug am Fernsehen in Talkshows seinen Schmarren verzapfen dürfen.
Es wäre meines Erachtens im Anschluss an den Tod des Kindes ohnehin möglich gewesen, ihm auf dem Verwaltungswege auch ohne die Existenz einer Züp für dauernd den Schein zu entziehen.
Wenn jemand das intensive Bedürfnis verspürt, sich im Bereiche von 2 bis 200 ft above GND resp. WTR etwas länger als nur für Start und Landung aufzuhalten, dann reagiert er sein Tiefstflugbedürfnis am besten in einer Seaplane-Schulung ab. Natürlich nicht in Deutschland mit Landegebühren, teuren Flugstunden und fest eingezeichneten Platzrunden, sondern möglichst irgendwo in einer Umgebung, die man als Busch bezeichnen könnte. Sowas gibt es in den USA und Kanada in Massen, und die Preise sind (seit dem tiefen Dollar) immer noch relativ bescheiden, auch wenn der Transatlantikflug noch dazu gerechnet werden muss. Aber Ryan-Air wird vielleicht bald mit der A380 mit 1200 Stehplätzen für 20 Euro Begfüßungsgeld und unendlich viel Gebühren auch für Sparfüchse interessant übern großen Teich schippern.
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Der hat doch nach dem "Vorfall" (für mich ist das Mord, aber sei's drum) mit dem kleinen Mädchen den Schein nie wieder bekommen. Selbst in der Schweiz abgelehnt.
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Er hat ihn nach der " fahrlässigen Tötung " (...so lautete später die Anklage... ) des Mädchens gleich selbst abgegeben...
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Das die Schweizer ein Problem mit ihm haben, wenn er bereits fligen kann, ist klar. Er hat wohl auch da nicht zu Ende gedacht. Er hätte doch nur sagen müssen, er habe mal angefangen in USA zu fliegen und wegen Geldmangel wieder aufgehört und wolle jetzt wieder loslegen. Und schon wäre alles OK gewesen. Aber er hat das "zum Glück" nicht getan.
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Eine irrwitzige Story! unglaublich... lese ich heute zum ersten Mal-- so ein Irrer... Wenn das mit dem totem Kind nicht gewesen wäre, könnte man den Burschen schon bewundern...
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Jetzt momang. Die Schweiz kennt zwar keine Züp, aber ein ordentliches polizeiliches Führungszeugnis musste man immer schon mitbringen, wenn man einen Lernflugausweis beantragte. Da dürften doch solche für Dritte tödliche Mutproben zumindest über eine definierte gesetzliche Frist festgehalten sein
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