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3. Februar 2011: Von  an Markus Gill
1. Aus US-Sicht darf der Pilot das N-registrierte Flugzeug mit seiner JAR-FCL-Lizenz (aber ohne US-Schein) fliegen, wenn seine JAR-FCL-Lizenz ihn zum Fliegen des Flugzeugs berechtigt. Aber nur innerhalb des Landes, das die JAR-FCL ausgestellt hat.

2. Aus JAR-FCL-Sicht genügt ein Vertrautmachen ganz ohne Fluglehrer, wenn der Pilot die erforderliche Berechtigung sowie eventuell erforderliche Unterschiedsschulungen hat (retract, variable pitch prop use.). Denn die Unterschiedsschulungen sind typenunabhängig. Eine Differenzschulung muss dagegen mindestens mit einem CRI gemacht werden und von diesem im Flugbuch bestätigt werden. Das kann also nur ein JAR-FCL-Fluglehrer bzw. -CRI. Einweisungsberechtigte gibt es bei JAR-FCL nicht mehr. Einen PPL-A auch nicht ;-)

3. Was uns zur Versicherung bringt: Deren Forderung nach einem Einweisungsberechtigten zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit. Aber die Absicht der Versicherung ist ja klar erkennbar und sicher gut und berechtigt.

Rechtlich ist also völlig egal, wer die Einweisung (korrekter: die Vertrautmachung, wenn keine Unterschiedsschulung erforderlich) vornimmt. Die Versicherung sollte glücklich sein, wenn's ein Fluglehrer macht - auch wenn der ein US-Fluglehrer ist. Als Halter wäre ich je nach Muster, um das es geht, nur glücklich, wenn sich der Fluglehrer wirklich gut mit dem Flugzeug auskennt. Ach ja, und der einweisende Fluglehrer sollte natürlich mit versichert sein.
3. Februar 2011: Von joy ride an 
was heisst "PPL-A" gibt's nicht - ist das ein stark spürbarer unterschied zu "PPL(A)"?
3. Februar 2011: Von Hubert Eckl an 
Gilt das auch für Inhaber des " alten" PPLA nach ICAO von 1989? Nur so Interesse halber, wollte mal wissen, ob ich einen N-Flieger fliegen dürfte. Habe bisher nur eine PITTS in 1999 in USA N**** geflogen..
3. Februar 2011: Von Stefan Kondorffer an Hubert Eckl
Vielleicht noch als Erweitereung zu Sabine's erstem Punkt: Gilt nicht für Experimentals! Also eine N-Pitts ist in D normalerweise NICHT mit einem ICAO oder JAR-FCL PPL zu fliegen.

Desweiteren war ich bisher der Auffassung, dass wir zum fliegen einer N-Reg. Maschine in D zumindest das US Funksprechzeugnis benötigen - ob das wirklich zutrifft, weiss ich nicht.

Last but not least muss es mal PPL-A's nach ICAO gegeben haben, in denen ausdrücklich stand, dass nur in D eingetragene Flugzeuge damit zu fliegen seien. Ich erinnere mich da an eine alte Diskussion in einem anderen Forum vor ein paar Jahren, glaube das RP Darmstadt hatte seinerzeit diese Auffassung vertreten.
3. Februar 2011: Von Hubert Eckl an Stefan Kondorffer
Danke! Ich denke, sollte ich einmal in die Situation hier in D kommen, lasse ich es drauf ankommen.Es ist soviel im Umbruch, da blickt keine Sau mehr durch. Hatte letztes Jahr bei einer Überprüfung versehentlich nur ein altes JNP-Avionik-Zeugnis dabei, habe einfach behauptet das gäbe es längst nicht mehr, sei Bestandteil des ARC. " A ja, stimmt!" wurde mir fachkundig bestätigt. Dabei habe ich keine Ahnung ob das so ist. Frechheit siegt... :-))

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