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14. Dezember 2010: Von Kenneth Pedersen an Hubert Eckl
Nein, und dabei ist es egal ob er BZFI, BZFII und/oder AZF hat.

Das Ergebnis der englischen Sprachprüfung wird in Deutschland NUR in den PILOTENSCHEIN eingetragen.

Ultraleicht- und Segelflieger MÜSSEN diese Prüfung NICHT machen, und im verbändlichen bzw. behördlichen Umkehrschluss ist eine entsprechende Eintragung NICHT gestattet!

Der deutsche Ultraleicht- bzw. Segelflieger (ohne andere Scheine) wird somit seine englische Sprachfähigkeiten nicht NACHWEISEN können - ein "Diplom" des Sprachprüfers reicht NICHT aus - und kann ab 01.01.2011 nicht mehr ins nicht-deutschsprachige Ausland fliegen.
14. Dezember 2010: Von Hubert Eckl an Kenneth Pedersen
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Dezember 2010: Von Hubert Eckl an Kenneth Pedersen
doppelt?

AUTSCH! Das wird hart für die Sisteron-Piloten im Frühjahr, vor allem die Freunde aus den neuen Bundesländern und die Älteren Gesamtdeutschlands. Dort hat doch kaum einer BZFI.
Die fliegen dort illegal? Das kann doch wohl nicht sein, oder?
14. Dezember 2010: Von Max Sutter an Hubert Eckl
Wieso? Wo ist denn da das Problem? Auch Angelsächsisch ist wie Niedersächsisch oder Sachsen-Anhaltinisch nur eine Unterform der Hochsprache Sächsisch, und das können doch im Osten fast alle mit Level Sächs ;-)
15. Dezember 2010: Von Hubert Eckl an Max Sutter
Lieber Max,
das ist wirklich ernst! Fayennce, Sisteron, Aosto, Fuente...und wie die alle heissen leben überwiegend von deutschen Segelfliegern. Sollen die dann wirklich dort nicht mehr fliegen dürfen - und vica versa die anderen bei uns...
15. Dezember 2010: Von Max Sutter an Hubert Eckl
Und auch die Schweizer Alpenplätze (Samedan, St. Stefan, Münster)). Da kann es (zwar selten) passieren, dass am Funk ab und zu noch Schweizerdeutsch gesprochen wird. Auch bei denen machen die deutschen Segelflieger einen wichigen Teil der Klientel aus. Leider sind auch bei den Unfallberichten Flugzeuge mit D-Immatrikulation (viel zu) oft zu finden.

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