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13. Dezember 2010: Von Jochen Keltsch an dieter welsch
Wir haben neulich in Fliegerkreisen diskutiert, ob ein Pilot ohne englischem "language proficiency" mit einem, welcher ein AZF oder BZF 1 mit lp besitzt und den Sprechfunk abwickelt, als verantwortlicher Flugzeugführer links legal in´s Ausland fliegen darf. Es wurde argumentiert, dass dies ja auch durchaus in manchen exotischen Ländern üblich sei. Manchmal ist sogar ein einheimischer Lotse Pflicht. Vor etwa 20 Jahren mußte ich persönlich bei einem Flug in die Ukraine in Lvov einen Lotsen mitnehmen, der den Sprechfunk dann auf ukrainisch/russisch abwickelte. Weiterhin wurde die Frage aufgestellt, ob ich berechtigt bin, an französischen Flugplätzen aus Sicherheitsgründen meine Absichten auf französisch kund zu tun, obwohl ich lt. Schein dazu nur in deutsch und englisch berechtigt bin. Kennt jemand die offizielle Gesetzeslage?
14. Dezember 2010: Von Hubert Eckl an Jochen Keltsch
Dazu noch ergänzend eine Frage:

Darf ein deutscher Segelflieger im Ausland mit einem BZFII fliegen. ( Das tun de facto sehr viele). In Deutschland ist KEIN BZF für Segelflug gesetzlich vorgeschrieben, behördlicherseits ist das BZF aber in den Ausbildungsrichtlinien verbindlich... interessant, nicht?
14. Dezember 2010: Von Kenneth Pedersen an Hubert Eckl
Nein, und dabei ist es egal ob er BZFI, BZFII und/oder AZF hat.

Das Ergebnis der englischen Sprachprüfung wird in Deutschland NUR in den PILOTENSCHEIN eingetragen.

Ultraleicht- und Segelflieger MÜSSEN diese Prüfung NICHT machen, und im verbändlichen bzw. behördlichen Umkehrschluss ist eine entsprechende Eintragung NICHT gestattet!

Der deutsche Ultraleicht- bzw. Segelflieger (ohne andere Scheine) wird somit seine englische Sprachfähigkeiten nicht NACHWEISEN können - ein "Diplom" des Sprachprüfers reicht NICHT aus - und kann ab 01.01.2011 nicht mehr ins nicht-deutschsprachige Ausland fliegen.
14. Dezember 2010: Von joy ride an Jochen Keltsch
"ein Pilot ohne englischem 'language proficiency' ... als verantwortlicher Flugzeugführer links"

wie sollte jemand verantwortung übernehmen, wenn er formal einen dolmetscher braucht, um überhaupt über verantwortung nachdenken zu können?
verantwortung/kontrolle ergibt sich u.a. auch aus dem dialog - fliegen sie mal london area ... und beschuldigen sie im anschluss den dolmetscher wegen luftraumverletzung. ich vermute sie bleiben auf der strafe sitzen.

und die frage bezieht sich ernsthaft auf ein single pilot flugzeug? oder auf multi-crew?

also ich kann mir beim besten willen kein machbares szenario vorstellen,

udo
14. Dezember 2010: Von Hubert Eckl an Kenneth Pedersen
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Dezember 2010: Von Hubert Eckl an Kenneth Pedersen
doppelt?

AUTSCH! Das wird hart für die Sisteron-Piloten im Frühjahr, vor allem die Freunde aus den neuen Bundesländern und die Älteren Gesamtdeutschlands. Dort hat doch kaum einer BZFI.
Die fliegen dort illegal? Das kann doch wohl nicht sein, oder?
14. Dezember 2010: Von Max Sutter an Hubert Eckl
Wieso? Wo ist denn da das Problem? Auch Angelsächsisch ist wie Niedersächsisch oder Sachsen-Anhaltinisch nur eine Unterform der Hochsprache Sächsisch, und das können doch im Osten fast alle mit Level Sächs ;-)
15. Dezember 2010: Von Hubert Eckl an Max Sutter
Lieber Max,
das ist wirklich ernst! Fayennce, Sisteron, Aosto, Fuente...und wie die alle heissen leben überwiegend von deutschen Segelfliegern. Sollen die dann wirklich dort nicht mehr fliegen dürfen - und vica versa die anderen bei uns...
15. Dezember 2010: Von Jochen Keltsch an joy ride
Sagen Sie das mal den Europa-Politikern. Die sind doch auch alle auf Dolmetscher angewiesen!
15. Dezember 2010: Von Max Sutter an Hubert Eckl
Und auch die Schweizer Alpenplätze (Samedan, St. Stefan, Münster)). Da kann es (zwar selten) passieren, dass am Funk ab und zu noch Schweizerdeutsch gesprochen wird. Auch bei denen machen die deutschen Segelflieger einen wichigen Teil der Klientel aus. Leider sind auch bei den Unfallberichten Flugzeuge mit D-Immatrikulation (viel zu) oft zu finden.

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