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23. August 2010: Von Udo S. an 
"Wenn ich's richtig weiß, dürfen sie doch auch nicht die gleichen Flugzeuge für Schulung und Rundflüge verwenden, oder?"

So etwas wird dann wahrscheinlich im AOC festgelegt und von den Umständen bzw. Auflagen abhängen. Prinzipiell darf ein Luftfahrtunternehmen auch verchartern und verchecken.

Da ein AOC keine Lizenz auf Lebenszeit ist, sondern kontinuierlicher Überwachung unterliegt, gibt es aber noch wesentlich feiner gegliederte Auflagen als lediglich Flugzeugsortierung "nach Farben".
Immerhin beinhalten Rundflugluftfahrtunternehmen vielfache "Vereinfachungen" (gegenüber Liniendienst) im Sinne von SE, SP, etc. und die meisten Schulen scheuen der Aufwand wie der Teufel das Weihwasser - es wäre ein Riesenzufall wenn auf der besagten Wiese gleich beide Schulen alles richtig machen.

Udo

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