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22. August 2010: Von  an Charly Schorr
>Luftrechtlich darf er für einen Flug kein Entgelt
verlangen, <

Den Paragrafen will ich sehen.

Die genauen Bedingungen sind etwas komplizierter, im Prinzip darf er sehr wohl ein Entgelt verlangen (in den USA bzw. mit US-Lizenz ist das anders), aber er darf kein Gewinnstreben haben, wenn ich's richtig verstehe. Dennoch würde ich auch sagen, dass die beschriebenen Privatpiloten andere Sorgen haben sollten als den Platzbetreiber. Denn "Wettbewerber bei Gastflügen", wie es im Titel heißt - das dürfen Privatpiloten bestimmt nicht sein.

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