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15. April 2010: Von Alexander Stöhr an Jens-Albert Schenk
Hallo Herr Schenk,

ich erlaube mir meine Sicht der Auseinandersetzung zur möglichen Schlichtung anzubieten:

Die entscheidende Frage nach der juristischen Belastbarkeit ist in Verbindung mit Ihrer Bewertung der Sinnhaftigkeit eines Flugleiterzwangs nach SS+30 (Nacht) sicherlich falsch aufgenommen worden. Häufig ist der Tenor in diesem Forum, gerade solche Entscheidungen dem Betreiber des Platzes anhand des Nutzungsprofils zu entscheiden. Jeder hier weiß, daß es sonst zu einer Einstiegsschwelle kommt, d.h. Fluglplätze im Nachtbetrieb sind nicht nach unten frei skalierbar.
Es wirkte sicherlich wie ein rotes Tuch, daß ausgerechnet die Frage nach der juristischen Haltbarkeit gestellt wurde, bevor überhaupt geklärt war wer wann und über welches Medium die Lampen einschalten will.
Ja, die Beleidigung war auch m.E. daneben. Aber: bleiben Sie auf dem Teppich, verzichten Sie auf die Entschuldigung und bleiben Sie beim Thema.

Dazu:
Ich persönlich halte es für weniger zielführend, die Flugplatzbeleuchtung mit einer Sonderkonstruktion einzuschalten. Es wäre im Sinne der harmonisierung von Verfahren (ein wichtiger Schritt in Richtung FoF auch bei Nacht!). Nur wenn solch ein Verfahren und die technische Implementierung weit verbreitet und zuverlässig ist könnteber eine Ausdehnung der Betriebsparameter gedacht werden. Außerdem ist eine Flugplatzbefeuerung auf Wunsch mehr als wünschenswert, auch VFR bei Tag. Dies gilt für Piloten welche den Platz nicht häufig oder noch nie angeflogen haben. Der "Flugleiter" kann somit andere Aufgaben übernehmen und braucht nicht in seinem Hochsitz zu hocken.

Was meinen Sie dazu?
15. April 2010: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
Noch geschehen in Deutschland Zeichen und Wunder. Von dem Fall, dass der Flugleiter seine büroüblichen Ladenschlusszeiten einhält und trotzdem Flugzeuge ab dann bis ss + 30 ohne Towerfürst noch landen dürfen, habe ich, zugegeben, nicht einmal zu träumen gewagt.

Aber wenn dieses Wunder schon Realität geworden ist, so kann man es natürlich gebührlich feiern. Das Einschalten der Befeuerung bei Landung kurz vor dem feierabendlichen Hochklappen der Piste kann oftmals durchaus Sinn machen.

Allerdings geht der wunderbare Effekt flöten, wenn jetzt jeder kleine Platzfürst sein besonderes System haben will/muss und der Pilot dann noch Landeplatzspezifisch Tongeneratoren oder mp3-Player mitschleppen muss.

Der Standard der Wahl in den USA ist wohl eindeutig die Mimik mit den 3 bis 7 Klicks am Funkknopf. Dessen Vorteil: Er stützt sich allein auf zugelassene Komponenten, die auch jedes zum Nachtflug befähigte Flugzeug eingebaut hat. Das Zählen bis Sieben bringen die armen Piloten hoffentlich noch im Flugstress unter. Sollte das einer nicht (mehr) schaffen, so ist er ohnehin mit Golf besser bedient.
15. April 2010: Von  an Alexander Stöhr
Wenn sich jemand so daneben benimmt, dann muss man's auch sagen. Nicht anderes hat Herr Schenk getan.

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