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15. August 2025 19:27 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Philipp Tiemann Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Philipp,

Na ja, jetzt hältst du dich aber an Spitzfindigkeiten fest...

das ist nicht meine Absicht, aber dennoch kann man im Gegenzug auch nicht behaupten, dass, sinngemäß: "man mit UL einfach grenzüberschreitend fliegen kann"... Wie Du ja selbst schreibst, braucht man in rund 50 % der Länder eben jene Permission. In den anderen 50 % gibt's dann wohl Regelungen - ähnlich der zitierten aus Tschechien.

Ich hab's einfach rausgesucht weil es mich interessierte - und hier reingestellt, nicht mehr und nicht weniger.

Zu guter Letzt bin ich aber der Meinung, (mag sein, dass das eine einsame Meinung ist), dass man schon wissen sollte, auf welche Ausnahmeregelung man sich bezieht, wenn man eine "Ausnahme" in Anspruch nimmt ;-)


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