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11. Oktober 2024 12:25 Uhr: Von Wolff E. an Kilo Romeo

Also dann so: Antwort: Unter „ohne ungebührlicher Verzögerung“ ist „ohne schuldhaftes Zögern“ zu verstehen. Schuldhaft könnte bedeuten, ich habe es vergessen, mitzunehmen. Das sagt jetzt leider gar nichts aus. Muss ich mein persönliches Logbuch bei jedem Flug mitführen oder nicht? Klar, die Lizenz muss dabei sein.

11. Oktober 2024 12:53 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Wolff E. Bewertung: +6.00 [6]

Ich habe es vom LBA schriftlich, dass man es nicht mitführen muss.

11. Oktober 2024 14:18 Uhr: Von F. S. an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Daraus, dass in FCL.045 (A),(B) und (D) steht, dass man Lizenz, Medical, Perso, Flugauftrag, ... "mitführen muss", während bei FCL.045 (C) eben nur steht, dass man den Flugzeitnachweis "ohne ungebührliche Verzögerung zur Kontrolle vorlegen" muss, kann man durchaus schliessen, dass man letzteren eben nicht mitführen muss.


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