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25. Januar 2023: Von Michael Söchtig an F. S.

"Werden Rechtsanwälte nicht je angegangene Stunde bezahlt?"

Danke für den Tipp, mal sehen ob ich das zukünftig meinen Kunden vorschlagen kann ;). Aber nein - grundsätzlich kann man ja in einer Vergütungsvereinbarung eine Abrechnung nach Zeit vereinbaren, und in der Regel geht es dann aber nach tatsächlicher Zeit. Wobei in der Praxis ohnehin weniger aufgeschrieben wird als anfällt. 3h Recherche mit "bisschen Internet-Surfen" wird man sicherlich nicht mit 3h in Rechnung stellen.

Man kann natürlich auch nach RVG abrechnen, wenn man dann beauftragt wird zu überprüfen ob die Rechnung des Flugplatzes angemessen war, dann wäre ich aber sehr schnell ein großer Fan unverschämt hoher Handlinggebühren ;).

Ansonsten kann man m.E. aber schon hinterfragen inwieweit solche Vergrämungsgebühren wirklich zulässig sind. Besonders eklatant ist ja der Unterschied zwischen Düsseldorf/Hamburg auf der einen Seite und Berlin, Frankfurt auf der anderen. Ich kann ja verstehen dass man in Frankfurt keine Amateure da haben will, aber dennoch ist es öffentliche Infrastruktur.

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