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Das neue Heft erscheint am 1. November
Augen auf beim Linsenkauf!
LBA-Medical: Ein Fallbeispiel
Sicherheit in der Ausbildung
Riskante Take-off-Verfahren
Drei Wettermodelle, fünf Meinungen
Die Flugzeugbatterie
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Januar 2021: Von Thomas an Philipp Tiemann

Philipp, ich habe den EASA LAPL, den ich gegen den PPL wegen der erweiterten Medical Frist vor etwa 4 Jahren getauscht habe.

So, wie ich die hilfreichen Hinweise lese, darf ich, oder auch nicht, in UK fliegen. Je nachdem, wo man nachschaut.

Ich stelle mich mal auf den CAA Text ein, es sind ja auch nur Vergnügungsflüge. Die Kanalinseln durfte ich ja mit dem LAPL besuchen,

das muss ich dann auch noch nachschauen, ob das immer noch erlaubt ist. Bin immer gern nach England und auf die Kanalinseln geflogen, zur Not muss ich meinen PPL reaktivieren. Dann wieder jährlich Medical. Schade, dass die Menschen sich das Leben selbst schwer machen, siehe aktuelle Situation an den Grenzen, aber auch bei Monteureinsätzen , kurzfristige Arbeitseinsätze , Banken, etc.

Vielen Dank für die Hinweise, Thomas

29. Januar 2021: Von Eckard Ahrens an Thomas Bewertung: +1.00 [1]

Die PPL beinhaltet ja mittlerweile den LAPL.

D.h. man kann das erste Jahr mit Medical Klasse 2 und PPL-Rechten fliegen und das 2. Jahr mit LAPL-Rechten. Man muss nur immer darauf achten, dass alle notwendigen Bedingungen (Starts/h) entsprechend erfüllt sind.

29. Januar 2021: Von Tobias Schnell an Eckard Ahrens

Man muss nur immer darauf achten, dass alle notwendigen Bedingungen (Starts/h) entsprechend erfüllt sind

Wenn man mit einem PPL die Rechte einer LAPL ausüben will, gilt nicht die rollierende Starts-/Stunden-Anforderung vom LAPL, sondern es muss nur die Klassenberechtigung ganz normal gültig sein. Die "12+12" in den letzten 24 Monaten ist hier nicht anwendbar.


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