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Reise | Fliegen in UK  
28. Januar 2021: Von Thomas 

Wegen der 2Jahres Frist beim Medical fliege ich seit einigen Jahren it dem LAPL, da ohnehin nun nur noch in EASA Ländern unterwegs.

Gibt es Informationen, dass man trotzdem im UK , auch in den nächsten Jahren, mit dem LAPL fliegen darf?

Finde nichts "offizielles".

28. Januar 2021: Von Tobias Schnell an Thomas
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Januar 2021: Von Philipp Tiemann an Thomas

Du hast einen von einem EASA-Staat ausgestellten Schein? Nun, dann aktuell weitgehend nein. Siehe die brandneue Februar-Ausgabe von Flyer. Da zitiert man die UK CAA folgendermaßen:

From the 1 January 2021, holders of a LAPL issued by an EASA Member State may not fly an aircraft registered in an EASA Member State in UK airspace.

From the 1 January 2021, holders of a LAPL issued by an EASA Member State may fly a UK (G) registered aircraft in UK airspace for a period of two years.

28. Januar 2021: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann

Das interessante ist, dass das auf der CAA-Seite anders steht:

An EU Part-FCL LAPL issued by an EASA Member State after 1 January 2021 may not be used to fly an aircraft registered in an EASA Member State in UK airspace

Man beachte den Unterschied zwischen diesem Satz und Deinem ersten Zitat!

Über EASA-ausgegebene LAPL's, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt worden sind, steht da nichts - außer dass man damit G-Reg's in UK-Airspace für zwei Jahre fliegen darf.

https://info.caa.co.uk/uk-eu-transition/private-pilots/

28. Januar 2021: Von Bernhard Tenzler an Tobias Schnell

Ist irgenwie auch logischer, wobei Logik in den Regularien ja nicht zwingend zu erwarten ist

29. Januar 2021: Von Thomas an Philipp Tiemann

Philipp, ich habe den EASA LAPL, den ich gegen den PPL wegen der erweiterten Medical Frist vor etwa 4 Jahren getauscht habe.

So, wie ich die hilfreichen Hinweise lese, darf ich, oder auch nicht, in UK fliegen. Je nachdem, wo man nachschaut.

Ich stelle mich mal auf den CAA Text ein, es sind ja auch nur Vergnügungsflüge. Die Kanalinseln durfte ich ja mit dem LAPL besuchen,

das muss ich dann auch noch nachschauen, ob das immer noch erlaubt ist. Bin immer gern nach England und auf die Kanalinseln geflogen, zur Not muss ich meinen PPL reaktivieren. Dann wieder jährlich Medical. Schade, dass die Menschen sich das Leben selbst schwer machen, siehe aktuelle Situation an den Grenzen, aber auch bei Monteureinsätzen , kurzfristige Arbeitseinsätze , Banken, etc.

Vielen Dank für die Hinweise, Thomas

29. Januar 2021: Von Eckard Ahrens an Thomas Bewertung: +1.00 [1]

Die PPL beinhaltet ja mittlerweile den LAPL.

D.h. man kann das erste Jahr mit Medical Klasse 2 und PPL-Rechten fliegen und das 2. Jahr mit LAPL-Rechten. Man muss nur immer darauf achten, dass alle notwendigen Bedingungen (Starts/h) entsprechend erfüllt sind.

29. Januar 2021: Von Tobias Schnell an Eckard Ahrens

Man muss nur immer darauf achten, dass alle notwendigen Bedingungen (Starts/h) entsprechend erfüllt sind

Wenn man mit einem PPL die Rechte einer LAPL ausüben will, gilt nicht die rollierende Starts-/Stunden-Anforderung vom LAPL, sondern es muss nur die Klassenberechtigung ganz normal gültig sein. Die "12+12" in den letzten 24 Monaten ist hier nicht anwendbar.


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