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29. Januar 2021: Von Tobias Schnell an Eckard Ahrens

Man muss nur immer darauf achten, dass alle notwendigen Bedingungen (Starts/h) entsprechend erfüllt sind

Wenn man mit einem PPL die Rechte einer LAPL ausüben will, gilt nicht die rollierende Starts-/Stunden-Anforderung vom LAPL, sondern es muss nur die Klassenberechtigung ganz normal gültig sein. Die "12+12" in den letzten 24 Monaten ist hier nicht anwendbar.


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