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14. September 2020: Von Wolff E. an Toni S.

Ab Oktober sieht das leider ganz anders aus. Da ist eine 5 tägige Quarantäne Pflicht, sofern man aus einem Risikogebiet kommt.

https://www.rtl.de/cms/quarantaene-pflicht-ab-oktober-muessen-wir-jetzt-fuer-7-tage-urlaub-12-tage-freinehmen-4611309.html

14. September 2020: Von Achim H. an Wolff E.

Je nach Bundesland trifft die Verpfichtlung zur Quarantäne / Test nur Passagiere von Flugzeugen. Besatzungsmitglieder sind ausgenommen. Es kommt auf die genaue Formulierung an.

14. September 2020: Von Wolff E. an Achim H.

Wackelig, eine 1-Mot mit 4 x Besatzung? Für "dumm" verkaufen lässt sich da nicht jeder. Wäre schön, wenn es anders ist, aber wenn ich 14 Tage im Risikogebiet (Urlaub, Arbeit usw) bin, bin ich keine Flug-Crew im gewerblichen Umlauf und damit von der Einreisebeschränkung betroffen. Hier die öffizielle Regelung:

Ab dem 1. Oktober soll die Quarantäne fühestens nach fünf Tagen mit einem Negativtest aufgehoben werden können. Das haben Bund und Länder am 27. August beschlossen. Bund und Länder betonen außerdem, wo immer möglich, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten.:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032

14. September 2020: Von Achim H. an Wolff E.

Es ist Landesrecht, man muss also in der jeweiligen Gesetzgebung des Bundeslandes schauen. Irgendwelche Verlautbarungen des Bundes haben keine Rechtskraft.

In BaWü sind Besatzungen von Flugzeugen grundsätzlich ausgenommen, egal ob gewerblich, angestellt, etc. Natürlich stellt sich die Frage, wer Besatzung ist. Part NCO hat dafür eine sehr GA-freundliche Regelung getroffen. Die vorne Sitzenden mit Lizenz kann man sicherlich damit so durchbekommen, den Rest eher weniger.

14. September 2020: Von Wolff E. an Achim H.

Wir können es sowieso nicht ändern bzw. es sind noch 17 Tage bis Oktober, da kann coronamässig leider noch viel passieren. Denke, das Italien und Frankreich auch komplett Risikogebiet werden. Leider.....


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