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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. September 2020: Von Achim H. an Wolff E.

Es ist Landesrecht, man muss also in der jeweiligen Gesetzgebung des Bundeslandes schauen. Irgendwelche Verlautbarungen des Bundes haben keine Rechtskraft.

In BaWü sind Besatzungen von Flugzeugen grundsätzlich ausgenommen, egal ob gewerblich, angestellt, etc. Natürlich stellt sich die Frage, wer Besatzung ist. Part NCO hat dafür eine sehr GA-freundliche Regelung getroffen. Die vorne Sitzenden mit Lizenz kann man sicherlich damit so durchbekommen, den Rest eher weniger.

14. September 2020: Von Wolff E. an Achim H.

Wir können es sowieso nicht ändern bzw. es sind noch 17 Tage bis Oktober, da kann coronamässig leider noch viel passieren. Denke, das Italien und Frankreich auch komplett Risikogebiet werden. Leider.....


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