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28. August 2018: Von Erik N. an Philipp Tiemann

Mal als Frage zu Italien - dort gibt es ja auch prinzipiell die Möglichkeit, auf einem Grundstück eine Aussenlandung durchzuführen, wenn der Grundstückseigner es erlaubt. Ein Freund von mir hat ein Weingut, mit einer Piste (im Moment von den Wildschweinen zerwühlt, aber wird schon wieder...), und hat mich eingeladen, dort zu landen. Statt Chart gibt es einen Zettel, auf dem Bahnrichtung, Bahnneigung, Platzhöhe, Länge und Breite und Koordinaten verzeichnet sind. Klingt alles irgendwie machbar, wenn die Wildschweinlöcher wieder zu sind.... ist wohl kein Campo di Volo, und kein Aviosuperficie. Was ist das dann ? Kann man da legal landen ?

28. August 2018: Von Philipp Tiemann an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Pragmatisch gesehen: die Bewilligung des Grundstückseigentümers braucht man ja sowieso. Somit gibt es dann nur noch jenen Aspekt, was im Falle eines Unfalls versicherungsseitig passiert. Und das kann man ohnehin nicht voraussehen. Grundsätzlich aber hätte ich diesbezüglich schon Bedenken, wenn man auf einer Piste runtergegangen ist, die wirklich nirgendwo als "Flugplatz" erwähnt oder dokumentiert ist; da könnte sich die Versicherung nämlich querstellen (weil häufig in der Police sowas steht wie "Betrieb nur auf geeigneten Flugplätzen")...

Aber wie gesagt, man kann ohnehin nicht vorhersehen, wie genau die Versicherung da letztlich in die Details einsteigt. Das ist von Fall zu Fall und Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Wie es wirklich rein luftrechtlich ist, kann ich gar nichtt 100%ig sagen. Aber "general wisdom" ist, dass zertifizierte Luftfahrzeuge in Italien grundsätzlich nur auf Aeroporti und Aviosuperfici operieren dürfen. Eine Außenlandegenehmigung für ein Flugzeug auf einer anderen Fläche zu bekommen, das würde ich in Italien komplett vergessen; selbst wenn man fließend italienisch spricht, würde das mit Sicherheit ein bürokratischer Albtraum werden....

Außerdem hätte ich bei einer "Piste", die sonst überhaupt nie als Flugplatz genutzt wird, schon Bedenken bezüglich der Eignung für Starts und Landungen. Würde ich also auf keinen Fall machen, es sei denn, ich habe das Ding kürzlich selbst in Augenschein genommen und abgeschritten.

28. August 2018: Von Erik N. an Philipp Tiemann

Nicht ganz, die wird schon als Flugplatz benutzt. Nur im Moment eben nicht weil die Wildschweine sie zerstört haben. Und die Piste ist schon durch aus bekannt, nur hat sie eben keine offizielle Kennung. Das kann ich aber noch mal nachfragen. Wenn der jemand mit der PC12 hin geflogen ist, dürfte es ja zumindest nicht komplett verboten sein. Längenmäßig müsste es für die Beach dicke reichen. Das mit der Versicherung werde ich mir einfach erklären lassen. Wörtlich genommen ist der Platz ja „geeignet“ ;))


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