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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. August 2018: Von Philipp Tiemann an Matthias S. Bewertung: +1.00 [1]

Unije, als zertifizierter Flugplatz, ist vor ca. 5 Jahren geschlossen worden. Deshalb ist der Platz zu dem Zeitpunkt aus der kroatischen AIP bzw. dem kroatischen VFR-Manual rausgeflogen.

Nun ist es ja so, dass es außerhalb Deutschlands auch nicht-zertifizierte Flugplätze geben kann. Das hängt dann alles vom genauen Luftrecht des jeweiligen Landes ab. Ich habe dies in Kroatien nie 100% durchblickt. Ich habe ca. 2013, nachdem der Platz seine Zertifizierung verloren hatte, kurz Kontakt mit Crocontrol gehabt um zu verstehen, wer unter welchen Umständen dort weiterhin landen darf. Ich meine mich zu erinnern, dass für ULs etc. keine Genehmigung von Seiten der kroatischen CAA nötig war, sondern lediglich die Zustimmung des Platzeigentümers. Für zertifizierte Lfz gibt es glaube ich eine Prozedur und ein Formular, um eine Genehmigung zu bekommen. Ich habe aber in den letzten paar Jahren nur sehr selten von Leuten gehört, die dort dann tatsächlich mit E-Klasse gelandet sind. Sobald man Formulare ausfüllen und mit Behörden zu tun haben muss, fliegt erfahrungsgemäß kaum einer mehr zu solchen Plätzen.

Erster Schritt sollte die Kontaktaufnahme mit dem Platzeigentümer sein. Problem: wenn der Platz nicht mehr in den Manuals ist, findet man so schnell auch keine Kontaktdaten...

Ich war zuletzt ca. 2010, mit einer C172 dort. Eine natürlich sehr hübsche, aber sehr ruhige Insel. Die Piste war damals teilweise recht steinig.

28. August 2018: Von Jan Spycher an Philipp Tiemann

Zu Unije

Wir waren im Juli 2017 zum letzten Mal in Unije mit einer Beech BE23 Sundowner.

Vorgehen: 1. Ausüllen des Antrages für Aussenlandungen https://www.ccaa.hr/english/letacke-operacije-i-aktivnosti-za-koje-je-potrebno-odobrenje_184/

2. Alle geforderten Dokumente mit dem Antragsformular elektronisch an ccaa senden.

3. 2017 / 2018 20 HRK an das CCAA überweisen.

4. Erhalt der Aussenlandebewilligung

5. Kontaktaufnahme mit dem „Platzchef“ Drago Miota +385 98 2802 90 drago.miota@gmail.com

6. Fliegen und Landen

7. Sämtliche Bewegungen im Anschluss an die CCAA melden (Zeitpunkt, Startflugplatz etc) genaue Daten stehen in der Bewilligung

Zu Unije: Nur ein Restaurant mit sehr einfacher Küche. AM „Flugplatz“ ist keine Infrastruktur verfügbar. Weder Fuel noch Toiletten oder Briefingraum. Einfach nur ein Feld von ca. 1000m

Drago hilft bei Allem. Unterkunft konnten wir dank dem Kontakt von Drago für 50 EUR pro Nacht in Wohnung mieten. Sehr spartanisch mit Anschluss an die Familie.

Wir haben im Zelt direkt am Strand übernachtet.

Die Insel ist schön zum Wandern und Baden. Alles Andere gibt nicht. Wasser wird mit Schiffen in eine grosse Zisterne gepumpt.

Alles in Allem toll, wenn man es einfach mag.

https://www.spychair.ch/kroatien

28. August 2018: Von Erik N. an Philipp Tiemann

Mal als Frage zu Italien - dort gibt es ja auch prinzipiell die Möglichkeit, auf einem Grundstück eine Aussenlandung durchzuführen, wenn der Grundstückseigner es erlaubt. Ein Freund von mir hat ein Weingut, mit einer Piste (im Moment von den Wildschweinen zerwühlt, aber wird schon wieder...), und hat mich eingeladen, dort zu landen. Statt Chart gibt es einen Zettel, auf dem Bahnrichtung, Bahnneigung, Platzhöhe, Länge und Breite und Koordinaten verzeichnet sind. Klingt alles irgendwie machbar, wenn die Wildschweinlöcher wieder zu sind.... ist wohl kein Campo di Volo, und kein Aviosuperficie. Was ist das dann ? Kann man da legal landen ?

28. August 2018: Von Philipp Tiemann an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Pragmatisch gesehen: die Bewilligung des Grundstückseigentümers braucht man ja sowieso. Somit gibt es dann nur noch jenen Aspekt, was im Falle eines Unfalls versicherungsseitig passiert. Und das kann man ohnehin nicht voraussehen. Grundsätzlich aber hätte ich diesbezüglich schon Bedenken, wenn man auf einer Piste runtergegangen ist, die wirklich nirgendwo als "Flugplatz" erwähnt oder dokumentiert ist; da könnte sich die Versicherung nämlich querstellen (weil häufig in der Police sowas steht wie "Betrieb nur auf geeigneten Flugplätzen")...

Aber wie gesagt, man kann ohnehin nicht vorhersehen, wie genau die Versicherung da letztlich in die Details einsteigt. Das ist von Fall zu Fall und Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Wie es wirklich rein luftrechtlich ist, kann ich gar nichtt 100%ig sagen. Aber "general wisdom" ist, dass zertifizierte Luftfahrzeuge in Italien grundsätzlich nur auf Aeroporti und Aviosuperfici operieren dürfen. Eine Außenlandegenehmigung für ein Flugzeug auf einer anderen Fläche zu bekommen, das würde ich in Italien komplett vergessen; selbst wenn man fließend italienisch spricht, würde das mit Sicherheit ein bürokratischer Albtraum werden....

Außerdem hätte ich bei einer "Piste", die sonst überhaupt nie als Flugplatz genutzt wird, schon Bedenken bezüglich der Eignung für Starts und Landungen. Würde ich also auf keinen Fall machen, es sei denn, ich habe das Ding kürzlich selbst in Augenschein genommen und abgeschritten.

28. August 2018: Von Erik N. an Philipp Tiemann

Nicht ganz, die wird schon als Flugplatz benutzt. Nur im Moment eben nicht weil die Wildschweine sie zerstört haben. Und die Piste ist schon durch aus bekannt, nur hat sie eben keine offizielle Kennung. Das kann ich aber noch mal nachfragen. Wenn der jemand mit der PC12 hin geflogen ist, dürfte es ja zumindest nicht komplett verboten sein. Längenmäßig müsste es für die Beach dicke reichen. Das mit der Versicherung werde ich mir einfach erklären lassen. Wörtlich genommen ist der Platz ja „geeignet“ ;))


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