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28. September 2017: Von Christoph Talle an Martin H.

Moin,

ich habe nochmal in die genehmigte Gebührenordnung geschaut.

Der Unterschied mit oder ohne Ermäßigung ist genau 3,- € !!

Unter 2.3. steht:

"Für LFZ, die die erhöhten Schallschutzanforderungen durch ein Testat des LBA im Lärmzeugnis nachweisen, wird eine Genbührenermäßigung gewährt."

28. September 2017: Von Martin H. an Christoph Talle

Hi Christoph,

wie ich schon schrieb hab ich da auch keinen Lauten gemacht aber für die drei Euro die er jetzt von mir hat gibt es eben, wie Du auch gesehen hast, keine Grundlage. Wie sagt der Lateiner? Cave canem ;)

..und weil hier bestimmt auch der Ein oder Andere ein Latinum hat und ich dann nicht nochmal funken muss: Principiis obsta!

Lustig, wie der Thread wieder "gegen den Flugleiter" gekapert wurde.. Immerhin ging's auf Seite 3 dann wieder on topic.. keine Beschwerde ;)

Ich hab eine Mail an den Platz und den RP geschickt, erwarte aber nicht, die drei Euro in Briefmarken zugeschickt zu bekommen..

Grüße

28. September 2017: Von Christoph Talle an Martin H.

Hallo Martin,

die Kopie liegt bei mir !

Siehe meine letzte Antwort 2.3. der Gebührenordnung !

Grüße

28. September 2017: Von Martin H. an Christoph Talle

aah.. :)

ok, ich hab jetzt beim wiederholten Lesen der schlechten Faxkopie unter

https://www.edwj.de/cms/images/stories/downloads/2017_edwj_fees.pdf

das "Testat des LBA" gelesen. Dass mein Testat durch die CAA ausgestellt wurde, macht das Flugzeug aber nicht lauter. Da sich EDWJ aber hier (sogar international auf Englisch)

https://www.edwj.de/cms/piloteninfos

der Landeplatz LärmschutzV beruft, in der von einem LBA Testat keine Rede ist, halte ich die Regelung nach wie vor nicht für rechtens aber das ist wohl wie die kostenlose Landung für den Leiter der Jungendbildungsstätte eben so: das hat Jemand beschlossen..

Schwamm drüber und werft die drei Euro in die Kaffeekasse. Ich komme brummend trotzdem wieder..


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