Fliegen im Alpenraum ist mitunter schon sehr tricky, nicht nur vom Wetter her. Offenbar haben manche Verhaltensweisen von Raubrittern aus dem Mittelalter bis heute überlebt.
Mich würde aber trotzdem mal der "juristische" Hintergrund interessieren. Wenn nun ein Pilot aus dem Ausland (ich meine also kein PuF Forum liest und keinen Alpenerfahrenen Kumpel hat) zum ersten Mal über die Alpen möchte und alles offensichtlich Notwendige bzgl. Lufträumen getan hat:
- Aktuelle, "richtige" Karten (die auch einem Ramp Check standhalten würden)
- Zusätzlich eine GPS Moving Map z.B. von Garmin Pilot oder Jeppesen
- alle NOTAMs gelesen
- Flugplan aufgegeben
...und rasselt dann in einen Nationalpark
Was hat er "juristisch" falsch gemacht? Muss er jetzt wenn er z.B. nach Österreich, Slowenien, Italien, Kroatien, Frankreich oder sonst wo fliegt vorher alle staatlichen Behörden, Städte, Gemeinden, Verbände, Krankenhäuser, Eventveranstalter und den Papst konsultieren, denn es KÖNNTE ja sein, dass ausserhalb von ICAO Karten und NOTAMs noch irgendeine non-aviation Organisation ein Verbot ausgesprochen hat? Das kann es doch nicht sein, oder?????
Ich bin deshalb auch so "schockiert" weil ich erst jetzt über dieses Forum überhaupt davon gehört habe. Auch in der Alpeneinweisung vor vielen Jahren war das kein Thema. Ich kenne auch jemand der schon einige Male durchgedonnert ist, ohne sich was zu denken da er schlicht nichts von NP Verboten wusste (wie auch, stand ja nirgends in den Karten und NOTAMS...). So weit ich weiß hat ihn auch Wien Information oder Innsbruck Radar nie davor gewarnt oder über eine Verletzung aufmerksam gemacht. Zwinker.
Gruß
Thomas