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9. November 2014: Von Alfred Obermaier an  Bewertung: +1.00 [1]
Alexis, damit hast eine grundsätzliche Diskussion angestoßen.

Nach meiner Kenntnis (bitte mich zu korrigieren wenn heute anders) bedarf die Nutzung einer C182 als Absetzflieger für Fallschirmspringer einer Erlaubnis durch das LBA (damals jedenfalls) weil die Türe ausgebaut und evt Änderungen an der Tür vorgenommen wurden (die Strömung wird gestört). Auch der Versicherungsschutz wird ohne LBA Erlaubnis invalide.
Gemeint ist hier ein US Flugzeug mit deutscher Kennung D-Exxx.

Vielleicht ist es heute anders, das kann ich mir bei den restriktiven EASA Regeln nicht vorstellen.
Jetzt gerne die Aktualisierung durch das Forum.

All the best
Alfred

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

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