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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Mai 2013: Von Max Sutter an 

wenn man die VAT Nr. dabei hat ist das tanken überhaupt kein Problem

Und was macht dann der Otto Normalverbraucher, d.h. ein Mensch, der trotz sprachlicher und kultureller Integration auch seiner Familie noch keine eigene MWSt-Nr. hat? Nimmt er die von seinem Supermarkt in D (steht unten auf dem Kassenzettel drauf)? Oder geht zur Not auch Sozialversicherungsnummer, ergänzt um die Kragenweite?

Danke für die Aufklärung auch der Nicht-Vorsteuerabzug-Berechtigten.

14. Mai 2013: Von  an Max Sutter
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Mai 2013: Von  an Max Sutter
Der Nicht-Vorsteuerabzugsberechtige ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt...
14. Mai 2013: Von Max Sutter an 
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Mai 2013: Von Max Sutter an 

Die Argumentation nützt dann viel, wenn der spanische Tankwart unbedingt auf einer VAT-Nr. besteht. Ob es dann eine ausführliche Belehrung des Sprit-Toreros schafft, dass es auch Fälle ohne VAT-Nummer geben kann, um ihn zum Herausrücken des begehrten Nasses zu motivieren, ist nicht von vorne herein gesichert.

Wenn irgendwo auf der Welt eine untergeordnete Charge unbedingt eine Nummer braucht, so gib ihr eine, möglichst lang genug. Notfalls die Seriennummer einer Banknote, die Du gerade zufällig im Portemonnaie hast. Der Extra-Service mitsamt dem Augenzwinkern kostet dann natürlich noch ein paar Fakellaki, sind aber in der Not gut angelegt. Ich kenn das Büro aus Italien. Das einzig Wichtige ist am Schluss nur, dass beim Wegrollen mehr Avgas im Tank ist als beim Hinrollen.

15. Mai 2013: Von Wolff E. an 
Das ist in Spanien egal. Sie müssen die MWST vor Ort bezahlen und bekommen diese auch nicht wieder. Die wird nicht rausgerechnet. Deshalb schrieb ich ja, das man "Private Flight" auf die Spritrechnung schreiben soll. So ist man nachweisbar immerhin "guten Willens" Ohne diese Nummer werden Sie in Spanien kaum Sprit bekommen. Ist eine Erfahrung, die nicht nur ich gemacht habe.
15. Mai 2013: Von Pelle Goran an Wolff E.
Wenn es ein gewerblicher Verkauf im innereuropäischen Gemeinschaftsverkehr ist, dann darf die MWST bei einer grenzüberschreitenden Zahlung unter Angabe der UStId nicht berechnet werden. So kenne ich das von meinen dienstlichen Reisen in Europa mit dem GA Flieger jedenfalls, allerdings war ich noch nicht in Spanien mit dem Flieger. Bei Bezahlung mit der Firmenkreditkarte wurde bislang jedenfalls keine lokale Mehrwertsteuer berechnet und ich muss den Zahlungsverkehr bei der monatlichen ZM-Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern aufführen.

Oder ist das, was hier immer als VAT gehandelt wird, die persönliche IdNr des Käufers und damit komplett fälschlicherweise mit VAT bezeichnet? Ich kenne die spanische Variante der Umsetzung des Geldwäschegesetzes leider nicht.

Wenn die IdNr angegeben werden muss - und das würde im Sinne des europäischen GWG Sinn machen - dann ist das für Deutsche die PersId nach §139b AO ( https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/steuerid_node.html ).
15. Mai 2013: Von Wolff E. an Pelle Goran
Es handelt sich in Spanien meines Wissens NICHT um die VAT Nummer sondern um die Steuernummer. Jeder Spanier bekommt zur Geburt eine Steuernummer, mit der Steuererklärungen usw. abgeben kann (eher muss). Diese Nummer will in Spanien der Tankwart haben. Das die VAT Nummer auch geht (Prüfziffer) ist eher "Zufall". Und ich habe bis jetzt noch nie die MWST erstattet bekommen. Und angegeben habe ich diese auch nicht, da es ein privater Flug war. Früher ging an vielen Flughäfen in Spaniern der Sprit steuerfrei wenn man die Frage "es comercial" mit "Si" beantwortet hat. Ein Pilotenhemd mit 4-20 Streifen wirkte da oft Wunder.
15. Mai 2013: Von Achim H. an Wolff E.
Jeder Spanier bekommt zur Geburt eine Steuernummer, mit der Steuererklärungen usw. abgeben kann (eher muss).

Ja, das ist Teil der EU-Geldwäschegeschichte. Ist in Deutschland genauso, nur brauchen wir bisher diese Nummer noch fast gar nicht -- für die Steuererklärung aber die wird auch ohne Angabe der Nummer akzeptiert und seit kurzem zwingend für den Grundstückserwerb beim Notar. Innerhalb von einer Woche nach Geburt bekommen Kinder einen an sie adressierten Brief vom Bundeszentralamt für Steuern mit der Nummer. Für die meisten Kinder wahrscheinlich der erste an sie adressierte Brief im Leben!

Jetzt ist natürlich die Frage ob die deutsche Nummer die Kriterien des spanischen Tankwarts erfüllt?
15. Mai 2013: Von Pelle Goran an Wolff E.
In der EU gibt es diese Steuernummer ab Geburt überall, bei uns ist das halt die IdNr. Ab 2014 sollen die Daten auch grenzüberschreitend fliessen, spätestens dann werden fehlerhafte Angaben auffallen.

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