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9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Franz Wempe
Grundsätzlich musst du einen Zollplatz anfliegen, da Norwegen zwar Schengen, aber nicht EU ist, also ein ähnlicher Fall wie die Schweiz. Allerdings gibt es in der AIP eine Vorsehung, dass man im privaten Verkehr und ohne zu verzollende Waren an Bord auch Nicht-Zollplätze direkt anfliegen kann, wenn man den Zoll schriftlich x Stunde vor dem Flug informiert, indem man eine Kopie des Flugplans dorthin faxt. Habe ich vor einigen Jahren von D kommend schon mal so gemacht. Um es genau zu wissen, wirst du aber nicht drum herum kommen, mal in den Abschnitt "Entry & Exit Requirements" reinzugucken. So weit ich erinnere steht es dort etwas umständlich verklausuliert drin. Aber nix mit Genehmigung.

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