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9. Juli 2026 10:54 Uhr: Von Matthias Reinacher an Alexis von Croy Bewertung: +2.00 [2]

Der "Auffrischungsflug" kann durch einen Checkflug für ein höherwertiges Class-/Typerating substituiert werden. Die 12 h und 12 Landungen auf SEP im letzten Jahr müssen aber vorhanden sein.

Das ist Aufgabe des Checkers, das zu überprüfen.

9. Juli 2026 10:57 Uhr: Von Alexis von Croy an Matthias Reinacher
Beitrag vom Autor gelöscht
9. Juli 2026 11:07 Uhr: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Alexis von Croy

Es gibt ja noch nicht einmal einen Überprüfungsflug in dem Szenario.

Das scheint mir aber eine deutsche Sondersicht zu sein, die immer mal wieder auftaucht.

Zur SEP-Verlängerung sind die bekannten 12 Flugstunden (in der relevanten Klasse, 6 Stunden PIC, 12 Starts/Landungen) erforderlich sowie in Summe (!) eine Stunde Auffrischungsschulung mit FI oder CRI. Eine Überprüfung (mit Ausgang Hop oder Flop) findet hier ja gar nicht statt.

Ich habe das Gefühl, dass in DE manchmal die Unterschrift für die Rating-Verlängerung an eine solche "Überprüfung" geknüpft wird. Das ist aber m. E. im Bereich der gefühlten Authorität von FI/Prüfer oder ggf. LBA-Handhabe?

Eine Überprüfung findet nur statt, wenn das Rating abgelaufen ist, also nach Ablauf der 24 Monate.

Ich war mit meiner Lizenz nie beim LBA. Grundsätzlich genügt es, ggf. auch mehrere kürze Flüge mit FI (Summe >= 60 Minuten) laut Flugbuch nachzuweisen. Die Verlängerung an sich kann aufgrund dieser Papierlage dann auch die Behörde durchführen, kostet nur ein bisschen mehr.

9. Juli 2026 11:39 Uhr: Von Willi Fundermann an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +2.00 [2]

Zur SEP-Verlängerung sind die bekannten 12 Flugstunden (in der relevanten Klasse, 6 Stunden PIC, 12 Starts/Landungen) erforderlich sowie in Summe (!) eine Stunde Auffrischungsschulung mit FI oder CRI. Eine Überprüfung (mit Ausgang Hop oder Flop) findet hier ja gar nicht statt.

Wie Matthias richtig geschrieben hat, wird die "Auffrischungsschulung" zur Verlängerung SE(P) durch eine Befähigungsüberprüfung, eine praktische Prüfung oder Kompetenzbeurteilung in einer anderen Klasse (hier: SET) oder in einem anderen Muster "erlassen" (FCL.740.A), wenn die erforderlichen Stunden und Landungen absolviert wurden.

9. Juli 2026 13:45 Uhr: Von Tobias Schnell an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +1.00 [1]

Das scheint mir aber eine deutsche Sondersicht zu sein, die immer mal wieder auftaucht

Was genau soll eine "deutsche Sondersicht" sein?

9. Juli 2026 13:49 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +1.00 [1]

Eine Überprüfung findet nur statt, wenn das Rating abgelaufen ist, also nach Ablauf der 24 Monate.

Nö. Einen Skill Test kann man vor Ablauf machen, wenn man die 12/6-Voraussetzung nicht hat, oder der IRE macht das, weil das weniger Gedöns ist, als einen IR-Prof-Check als Auffrischungsschulung zu werten und dann über den Weg zu verlängern.

10. Juli 2026 10:39 Uhr: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Tobias Schnell

Was genau soll eine "deutsche Sondersicht" sein?

Die Idee, dass bei gegebenen 12 Flugstunden in der relevanten Klasse, 6 Stunden PIC und 12 Starts/Landungen ergänzend ein Überprüfungsflug/Checkflug notwendig ist.

10. Juli 2026 11:36 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +1.00 [1]

Also wenn Du hier mit großen Begriffen wie "deutscher Sondersicht" kommst, solltest Du mit mehr kommen als "da gibt es manchmal die Idee... hab ich gehört". Die Regelungen sind klar und ich kenne niemand, der so eine "Idee" hat oder sich nicht an die Vorgaben hält. Falls es das doch vereinzelt geben sollte, ist es weder eine nationale Sondersicht, noch ein Grund mit dieser Person ein Rating zu verlängern. Also: Welche Fälle kennst Du zu Deiner These, dass ein separater Flug notwendig ist? (Ein Sonderfall ist wie gesagt der SE-IR PC auf SEP, hier kann es für den Examiner einfacher sein, über ST zu verlängern als .)über Anrechung Übungsflug. Das ist dann aber kein separater Flug.)

10. Juli 2026 11:49 Uhr: Von Alexis von Croy an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +1.00 [1]

>>> Die Idee, dass bei gegebenen 12 Flugstunden in der relevanten Klasse, 6 Stunden PIC und 12 Starts/Landungen ergänzend ein Überprüfungsflug/Checkflug notwendig ist.

Vielleicht verstehe ich den Post falsch, aber ich denke, dass der einstündige Übungsflug auch gemacht werden muss wenn man im letzten JAhr 12h geflogen ist und 12 Landungen gemacht hat. (Wenn nicht ein anderer Checflug wie SET diesen ersetzt hat).

10. Juli 2026 12:15 Uhr: Von Tobias Schnell an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +4.00 [4]

Die Idee, dass bei gegebenen 12 Flugstunden in der relevanten Klasse, 6 Stunden PIC und 12 Starts/Landungen ergänzend ein Überprüfungsflug/Checkflug notwendig ist

Wie schon geschrieben - auch bei Verlängerung per Erfahrung brauchst Du entweder einen ST/PC/AoC auf irgendeiner Flugzeugklasse, oder eine Stunde Training (inklusive abnormal und emergency procedures!) mit einem FI/CRI auf einem SEP, und zwar "to the satisfaction [of the instructor]". Siehe FCL.740.A (b)(1)(ii)(C). Das hier...

Eine Überprüfung (mit Ausgang Hop oder Flop) findet hier ja gar nicht statt

... ist also so auch nicht ganz korrekt.

Nichts von alledem ist ein "deutscher Sonderweg".

10. Juli 2026 14:39 Uhr: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Tobias Schnell

oder eine Stunde Training (inklusive abnormal und emergency procedures!) mit einem FI/CRI auf einem SEP, und zwar "to the satisfaction [of the instructor]". Siehe FCL.740.A (b)(1)(ii)(C).

Ich glaube, Du bist deutlich versierter im Umgang mit den Regularien als ich, aber ich gebe mir Mühe.

Ich finde insb. diese Anforderung "to the satisfaction [of the instructor]" nicht unter FCL.740.A (b)(1)(ii) - auch nicht die Angabe "inkl abnormal und emergency procedures":

Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011) - Revision from August 2023 | EASA

Ist das die korrekte Quelle?

Ich finde:

  • "refresher training of at least 1 hour of total flight time with a flight instructor (FI) or a class rating instructor (CRI)."
  • und unter den AMC: "Content of the Refresher Training: Training flight items should be based on the exercise items of the proficiency check, as deemed relevant by the instructor, and depending on the experience of the candidate. The briefing should include a discussion on TEM with special emphasis on decision-making when encountering adverse meteorological conditions or unintentional IMC, as well as on navigation flight capabilities."

Ich wollte das Thema ja gar nicht so groß machen und es tut mir auch leid, wenn ich mit dem Begriff "deutscher Sonderweg" über das Ziel hinausgeschossen bin. Es ging mir lediglich darum, festzuhalten, dass für die Rating Revalidation kein "Checkflug" oder "Überprüfungsflug" und auch kein zusammenhängender, einstündiger Flug erforderlich ist - an dessen Ende der FI entscheidet, ob der Kandidat noch flugtauglich ist (denn dann wäre es ja doch ein Checkflug). Diese Begriffe fallen aber immer mal wieder - so auch hier im Thread.

Es sind lediglich in Summe 1 Stunde Refresher Training nachzuweisen - das kann auch auf mehrere Flüge verteilt sein. Dazu hast Du, Tobias, Dich übrigens selbst einmal geäußert (erstes Google Suchergebnis wenn man nach FCL.740.A (b)(1)(ii) sucht ;-) ): https://www.pilotundflugzeug.de/forum/luftrecht/2023,06,10,06,0846255?

Die SEP-Verlängerung kann dann direkt vor Ort durch den FI eingetragen werden oder aber auch durch die lizenzführende Behörde. Eine Abfrage, ob der FI (oder einer der FI, bei mehreren Flügen) "satisfied" war, erfolgt hier nicht.

10. Juli 2026 15:10 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +6.00 [6]

Die aktuellen FCL EAR sind von November 2025. Die besagte Stelle spricht:

refresher training of at least 1 hour of total flight time with and to the satisfaction of a flight instructor (FI) or a class rating instructor (CRI) who shall select those flight exercises that allow the applicant to refresh their competence in safely operating the aircraft and applying normal, abnormal and emergency procedures.

Das mit "Abfrage" wie Du es nennst: Ohne Autogramm vom FI keine Verlängerung durch die Behörde. Ob der FI das dann verweigert, oder so lange schult, bis er zufrieden ist, steht da nicht so explizit.

In dem Zusammenhang hat das LBA auch die Doku für die Auffrischungsschulung präzisiert, so dass die Landesbehörden ihre eigenen Formulare / Verfahren zurückgerufen haben, Beispiel BYLAS. Jetzt sind alle Übungen (analog Skill Test) einzeln zu bestätigen. Über die Bürokratie kann man diskutieren, die Absicht dahinter unterstütze ich jedoch voll: Mit den Vereins-FI auf eigene Kosten zum Kaffetrinken zu fliegen, ohne irgendein dramatisches Programm zu machen, ist schade ums Geld und der Sicherheit nicht zuträglich. Ich persönlich bin der Meinung, dass man diese Chance alle zwei Jahre nutzen sollte und sehr durchgeschwitzt aussteigen sollte. ;)

11. Juli 2026 19:55 Uhr: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Die aktuellen FCL EAR sind von November 2025. Die besagte Stelle spricht: [...]

Ah - interessant! Dann ist diese Stelle ja tatsächlich vor nicht allzu langer Zeit angepasst worden. Das wusste ich nicht - freue mich, etwas gelernt zu haben!

Ich hatte vor dem Brexit eine UK-Lizenz und es gab mal eine Zeit wo ein FI einer "fremden" Luftfahrtbehörde (in dem Fall LBA, weil ich ja in Deutschland bin/war) die SEP-Verlängerung nicht eintragen konnte. Ich habe es dann (teurer) über die UK CAA per Postweg gemacht. Zu dem Zeitpunkt (da gab es die obengenannte Änderung ja noch nicht) war es kein Thema, in welchen Stückelungen oder mit welchen Inhalten die Stunde mit FI durchgeführt wurde.

Davon abgesehen: Es ging ja hier in der Diskussion darum, wie es rechtlich geregelt ist und nicht darum, was tatsächlich sinnvoll ist. Dass es für alle Beteiligten sinnvoller ist, wenn die Stunde praktisch genutzt wird und nicht nur als Alibi-Flug zum Fischbrötchen mit befreundetem FI, sollte unstrittig sein und ich persönlich finde die oben zitierte Präzisierung der Regelung durchaus angemessen.

11. Juli 2026 21:16 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Whiskey Echo Yankee

Ja, zur Stückelung: es ist so formuliert, damit es mehrere Flüge sein können, um Zwischenlandungen und auch Sahnetorten unterbringen zu können. Nur wenn sichs über Tage erstreckt oder gar verschiedene FIs: wer unterschreibt dann wann was? Und was kann das LBA-Formular?

Davon abgesehen, muss man es ja erst mal schaffen, für diese "Formalität" weniger als 1h pro Tag zu fliegen und mehrfach zum Flugplatz zu fahren. ;)


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