oder eine Stunde Training (inklusive abnormal und emergency procedures!) mit einem FI/CRI auf einem SEP, und zwar "to the satisfaction [of the instructor]". Siehe FCL.740.A (b)(1)(ii)(C).
Ich glaube, Du bist deutlich versierter im Umgang mit den Regularien als ich, aber ich gebe mir Mühe.
Ich finde insb. diese Anforderung "to the satisfaction [of the instructor]" nicht unter FCL.740.A (b)(1)(ii) - auch nicht die Angabe "inkl abnormal und emergency procedures":
Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011) - Revision from August 2023 | EASA
Ist das die korrekte Quelle?
Ich finde:
- "refresher training of at least 1 hour of total flight time with a flight instructor (FI) or a class rating instructor (CRI)."
- und unter den AMC: "Content of the Refresher Training: Training flight items should be based on the exercise items of the proficiency check, as deemed relevant by the instructor, and depending on the experience of the candidate. The briefing should include a discussion on TEM with special emphasis on decision-making when encountering adverse meteorological conditions or unintentional IMC, as well as on navigation flight capabilities."
Ich wollte das Thema ja gar nicht so groß machen und es tut mir auch leid, wenn ich mit dem Begriff "deutscher Sonderweg" über das Ziel hinausgeschossen bin. Es ging mir lediglich darum, festzuhalten, dass für die Rating Revalidation kein "Checkflug" oder "Überprüfungsflug" und auch kein zusammenhängender, einstündiger Flug erforderlich ist - an dessen Ende der FI entscheidet, ob der Kandidat noch flugtauglich ist (denn dann wäre es ja doch ein Checkflug). Diese Begriffe fallen aber immer mal wieder - so auch hier im Thread.
Es sind lediglich in Summe 1 Stunde Refresher Training nachzuweisen - das kann auch auf mehrere Flüge verteilt sein. Dazu hast Du, Tobias, Dich übrigens selbst einmal geäußert (erstes Google Suchergebnis wenn man nach FCL.740.A (b)(1)(ii) sucht ;-) ): https://www.pilotundflugzeug.de/forum/luftrecht/2023,06,10,06,0846255?
Die SEP-Verlängerung kann dann direkt vor Ort durch den FI eingetragen werden oder aber auch durch die lizenzführende Behörde. Eine Abfrage, ob der FI (oder einer der FI, bei mehreren Flügen) "satisfied" war, erfolgt hier nicht.