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Das neue Heft erscheint am 1. April
Liebe EASA, das System ist im Eimer!
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Pilot Training: Umkehrschub
Wettermanöver – die Auflösung
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Der Diesel-Umbau unseres Leserflugzeugs
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. April 2026 09:17 Uhr: Von Christian Bischoff an Horst Metzig

Hallo,

die PPL wird ja über die Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes gemacht. Da bin ich jetzt nicht im Bilde, ob das dann letztendlich auch über die AUSTRO läuft in dem Fall.

Geplant ist aber die CPL über die AUSTRO zu machen, da meine Flugschule mit der Rotorsky in Österreich zusammenarbeitet.

11. April 2026 09:43 Uhr: Von Horst Metzig an Christian Bischoff

Der Grund, warum überhaupt ausgeflaggt wird, und es in diesen Forum auch vorgeschlagen wird, ergibt sich aus der Reihenfolge, das medical folgt der lizenzausstellenden Behörde. Wenn die lizenzausstellende Behörde in Deutschland ist, dann muss jeder ausländische Fliegerarzt im Fall einer Konsultation bei Privatpiloten, und Verweis bei Berufspiloten, die lizenzausstellende Behörde mit dieser Konsultation oder Verweisung beauftragen.

Solange der jeweilige ausländische Fliegerarzt selber über die Ausstellung eines Medical entscheiden darf, spielt es keine Rolle, das der lizenzausstellende Staat beauftragt werden muss, über die weitere Vorgehensweise zur Fliegertauglichkeit zu entscheiden.

Daher ist es taktisch sehr klug, bei Beginn einer Luftfahrtpilotenausbildung darauf bedacht zu sein, die praktische und theoretische Pilotenprüfung nicht im Geltungsbereich unseres deutschen Grundgesetz zu machen, also bei einer deutschen Behörde. Jeder vorausschauender Luftfahrzeugführer sollte bei Beginn seiner Pilotenausbildung zumindest darauf achten, dass bei einer Pilotenausbildung in Deutschland die jeweiligen Prüfungen duch einen, im jeweiligen gewünschten Ausland registrierten Prüfer durchgeführt werden. Also österreichischen Prüfer beispielsweise selbst wenn die Flugschule in Deutschland ansässig ist. Dann wird eine beispielsweise österreichische Pilotenlizenz ausgestellt. Sollte später im Verlauf eines Pilotenlebens jemals ein europäischer Fliegerarzt feststellen müssen, mittels Verweisung oder Konsultation die lizenzausstellende Behörde über das weitere Vorgehen zur Fliegertauglichkeitfeststellung beauftragen zu müssen, dann ist der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit aufgrund vieler Feststellungen hier im Forum in Österreich oder einen anderen EASA Mitgliedstaat besser aufgehoben.

11. April 2026 10:27 Uhr: Von Johannes König an Christian Bischoff Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Christian,

der PPL wird da gemacht und ausgestellt, wo du den PPL machen willst :-)

Die EASA-Regeln geben uns da durchaus einige Freiheiten. Die folgenden 5 Schritte sind für sich isoliert und können bei verschiedenen Behörden (in verschiedenen Ländern/Staaten) gemacht werden:

  • Theortische Ausbildung (Behörde der ATO)
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Ausbildung (Behörde der ATO)
  • Praktische Prüfung
  • Lizenz- und Medical-führende Behörde

Ein Extrem-Beispiel:Du machst die Theorie per Online-Kurs bei einer Tschechischen ATO. Die Theorieprüfung schreibst du in Frankreich. Die praktische Ausbildung machst du bei einer deutschen ATO, wobei der Flugunterricht in Spanien stattfindet. Der Prüfer kommt dann aus Italien. Deine Lizenz führst du nachher in Österreich.

In der Realität wäre das sicher verwaltungstechnischer Overkill, aber die Idee eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens lässt das grundsätzlich zu.

Was heißt das in deinem Fall? Deine Ausbildung an der (deutschen?) ATO kannst du fortsetzen. Die ATO bescheinigt dir nachher die Prüfungsreife. Wenn dein Medical-Transfer nach Österreich durch ist, meldest du dich bei AustroContol bzgl. Zuteilung eines Prüfers für den PPL(H).

11. April 2026 11:25 Uhr: Von Horst Metzig an Johannes König

medical Transfer nach Österreich?

Warum nicht gleich zu einen österreichischen Fliegerarzt gehen? Dann braucht man kein Transfer nach Österreich.

Nach mein Verständnis beginnt der Knackpunkt wenn der ( österrechische ) Fliegerarzt wegen einer gesundheitlichen normabweichung nicht mehr selber entscheiden darf. In diesen geschilderten Fall befindet sich der Bewerber noch in der Pilotenausbildung, somit besitzt der Bewerber noch keine Pilotenlizenz. Für mich stellt sich dann die Frage, welcher Lizenzstaat ist dann für die Konsultation zuständig?

Ich unterscheide ob bereits eine Pilotenlizenz in einen Staat geführt wird, oder nicht im Fall des Ausbildungsstadium.

Fallbeispiel: Bei einen in Deutschland registrierten Fliegerarzt wird die Konsultation an das LBA weitergegeben, die sollen entscheiden.

Bei einen in Österreich registrierten Fliegerarzt wird in Fall einer Konsultation die austrocontroll entscheiden müssen.

Wenn aber bereits eine Pilotenlizenz in einen Staat geführt wird, dann muss genau dieser lizenzführende Staat bei einer Konsultation entscheiden, egal ob die Konsultation von einen französischen, einen belgischen,- usw. Fliegerarzt eingeleitet wird.

11. April 2026 11:47 Uhr: Von Tobias Schnell an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Ich unterscheide ob bereits eine Pilotenlizenz in einen Staat geführt wird, oder nicht im Fall des Ausbildungsstadium.

Wenn man bereits ein Medical, aber noch keine Lizenz besitzt, ist der Staat zuständig, von dem die Referenznummer im Medical stammt. Das ist nicht zwingend der Staat, in dem das Medical ausgestellt worden ist - man kann z.B. auch für sein Erst-Medical zu einem deutschen Fliegerarzt gehen und sagen, dass man eine österreichische Lizenz erwerben will. Dann ist für alles weitere Austrocontrol zuständig.

Der OP hat aber ein Medical mit deutscher Referenznummer - von daher bleibt nur der Antrag auf Transfer-out.

11. April 2026 12:15 Uhr: Von Christian Bischoff an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die ganzen Antworten. Grob ist mir das alles schon bekannt und die Sache mit dem Prüfer aus Österreich ist dann wohl das kleinste Problem. :) Flugschule ist in Deutschland, bei Neumarkt in der Oberpfalz, die Connection nach Österreich ist aber berits da.

Heute bin ich schlauer. Hätte ich damals vor der Erstuntersuchung gewusst, wie langwierig die verweisungsverfahren, insbesondere in meine Fall, sein können, wäre ich direkt in Österreich zur Erstuntersuchung gegangen. Dann würde ich heute vermutlich längst Geld damit verdienen. Aber naja...

Wie Tobias bereits schrieb, ist der einfache Weg zu einem österreichischen Fliegerarzt nur möglich, wenn man noch kein Medical hat bzw. kein laufendes Verweisungsverfahren im Gange ist. Diese ganze Geschichte über Möglichkeiten habe ich mit Flugschule und Anwalt in der Vergangenheit alle durch gespielt.

Nun hoffe ich, dass nach 6 Monaten der Transfer nun langsam mal vollzogen wird.

11. April 2026 13:16 Uhr: Von Horst Metzig an Tobias Schnell

Da möchte ich noch ein Verständnisproblem bei mir abklären.

Ein Bewerber im Status eines Flugschülers, also ohne irgend eine vorhandene Pilotenlizenz, lässt sich bei einen Fliegerarzt mit deutscher Referenznummer auf Fliegertauglichkeit untersuchen.

Nun stellt der Fliegerarzt mit deutscher Referenznummer eine medizinische Abweichung fest, über die er nicht mehr selbständig entscheiden darf. Erst ab jetzt scheiden sich die Wege, wenn dieser Fliegerarzt nun eigenständig die deutsche Behörde einschaltet, wird der komplizierte zeitfressende Weg eingeschlagen. Wenn der Fliegerarzt, vielleicht weil dieser hier im Forum schlauer geworden ist, den Vorschlag macht, die fliegerärztliche Untersuchung abzubrechen mit der gerechtfertigten Begründung, diesen Bewerber vor eine zeitfressende Behörde zu schützen, um danach diesen Bewerber vorschlagsmässig zu einen Fliegerarzt mit nicht deutscher Referenznummer zu empfehlen, dann empfinder ich diese Lösung als beste.

Aber auch wenn bereits das Luftfahrtbundesamt eingeschaltet wurde, kann der Bewerber bei seinen Fliegerarzt die Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit schriftlich zurückziehen, um den Fliegerarzt zu ermächtigen, seinerseits die Konsultation zu wiederrufen. Dann ist der Weg frei zu einen Fliegerarzt mit nicht deutscher Referenznummer.

Nach meinen Verständnis hat der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit jederzeit die Fäden über sein fliegerisches Schicksal in den eigenen Händen.

Nun zu meinen Fall. Ich habe eine tschechische Pilotenlizenz und ein medical aus Tschechien. Als vor Jahren die Corona Versäuchung mir ein Reisen nach Tschechien unmöglich machte, suchte ich in Deutschland einen Fliegerarzt. Die meisten haben mir geraten, wegen meiner gesundheitlichen Besonderheiten und tschechische Pilotenlizenz dort hin zu gehen, wo ich immer war. Nur ein flugmedizinisches Zentrum hat diese Sachlage richtig eingeordnet und mir seine fliegerärztliche Kooperation mit Tschechien vorgeschlagen. Tschechien hat sich der EMPIG nicht angeschlossen, aus Kostengründe. Das hat mir in Prag der Cheffliegerarzt so gesagt.

11. April 2026 18:27 Uhr: Von Tobias Schnell an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

bei einen Fliegerarzt mit deutscher Referenznummer [...] Dann ist der Weg frei zu einen Fliegerarzt mit nicht deutscher Referenznummer

Die Referenznummer hat nicht der Fliegerarzt, sondern Dein Medical.

Heute 10:25 Uhr: Von Christian Bischoff an Tobias Schnell

Update zu meinem Transfer. Folgende Mail kam die Tage auf Nachfrage zum Sachstand.

"Sehr geehrter Herr Bischoff,

Ihre Akte wurde inzwischen an einen unserer medizinischen Sachverständigen zur abschließenden Bearbeitung weiter gegeben. Im Laufe dieser Bearbeitung kann es evtl. zu weiteren Befundanforderungen kommen, wir würden uns dann wieder bei Ihnen melden. Erfahrungsgemäß erfolgt die Übersendung der Akte an die aufnehmende Behörde 1-5 Wochen nach der Beauftragung des medizinischen Sachverständigen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag"

Im Dezember sagte mir die Dame, dass meine Akte vollständig sein, weswegen sollte also nochmal etwas nachgefordert werden? Macht doch keinen Sinn. Oder eher eine vorgefertigte Mail... Naja, bin gespannt.


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