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Das neue Heft erscheint am 1. April
Liebe EASA, das System ist im Eimer!
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. April 2026 09:43 Uhr: Von Horst Metzig an Christian Bischoff

Der Grund, warum überhaupt ausgeflaggt wird, und es in diesen Forum auch vorgeschlagen wird, ergibt sich aus der Reihenfolge, das medical folgt der lizenzausstellenden Behörde. Wenn die lizenzausstellende Behörde in Deutschland ist, dann muss jeder ausländische Fliegerarzt im Fall einer Konsultation bei Privatpiloten, und Verweis bei Berufspiloten, die lizenzausstellende Behörde mit dieser Konsultation oder Verweisung beauftragen.

Solange der jeweilige ausländische Fliegerarzt selber über die Ausstellung eines Medical entscheiden darf, spielt es keine Rolle, das der lizenzausstellende Staat beauftragt werden muss, über die weitere Vorgehensweise zur Fliegertauglichkeit zu entscheiden.

Daher ist es taktisch sehr klug, bei Beginn einer Luftfahrtpilotenausbildung darauf bedacht zu sein, die praktische und theoretische Pilotenprüfung nicht im Geltungsbereich unseres deutschen Grundgesetz zu machen, also bei einer deutschen Behörde. Jeder vorausschauender Luftfahrzeugführer sollte bei Beginn seiner Pilotenausbildung zumindest darauf achten, dass bei einer Pilotenausbildung in Deutschland die jeweiligen Prüfungen duch einen, im jeweiligen gewünschten Ausland registrierten Prüfer durchgeführt werden. Also österreichischen Prüfer beispielsweise selbst wenn die Flugschule in Deutschland ansässig ist. Dann wird eine beispielsweise österreichische Pilotenlizenz ausgestellt. Sollte später im Verlauf eines Pilotenlebens jemals ein europäischer Fliegerarzt feststellen müssen, mittels Verweisung oder Konsultation die lizenzausstellende Behörde über das weitere Vorgehen zur Fliegertauglichkeitfeststellung beauftragen zu müssen, dann ist der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit aufgrund vieler Feststellungen hier im Forum in Österreich oder einen anderen EASA Mitgliedstaat besser aufgehoben.


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