Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
AERO-Fazit: The good, the bad and the strange ...
Flug auf die Lofoten bei Traumwetter
Auftrieb und Widerstand – flugphysikalisch
Qaqortoq ersetzt Narsarsuaq Airport
If you want to fly – buy! Teil 3
Mangelhaftes Automation-Management
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

30. März 2026 16:15 Uhr: Von Georg Hansb an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Hier noch eine interessanter Schrieb vom LBA an das Verwaltungsgericht, nachdem sie den Transfer-Out augenscheinlich erledigt haben (die ACG hat noch nichts!).

Ich denke hiermit wollen Sie sich aus der Kostenübernahme ziehen. Anwalt GPT hat eine gute Antwort parat, aber der Transparenz halber:

Es wird beantragt,

die Klage abzuweisen.

Die Klage ist bereits unzulässig. Mit Datum vom 06.10.2025 beantragte der Kläger gegenüber der Austro Control den Wechsel des Zuständigkeitsstaats seiner medizinischen Berichte, diesem wurde durch Übersendung derselben durch den Beklagten an die zuständige Behörde des aufnehmenden Staats am 20.03.2026 nachgekommen.

Die Zulässigkeit der Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erfordert, dass über einen Widerspruch oder einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts nicht in angemessener Frist entschieden wurde. Das Handeln des Beklagten im Rahmen des Transfers der medizinischen Unterlagen gemäß ARA.GEN.360 der Verordnung (EU) 1178/2011 besitzt keine Verwaltungsaktqualität, was sich nicht zuletzt aus dem Umstand ergibt, dass keine verbindliche Rechtsfolge für den Kläger durch diese Tätigkeit geschaffen wurde. Da vorliegend auch nicht über einen Widerspruch zu entscheiden war, liegen die Voraussetzungen der gewählten Klageart nicht vor, so dass diese denknotwendig keine Aussicht auf Erfolg haben kann.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang