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12. März 2026 14:44 Uhr: Von Christoph Winter an JBeck Bewertung: +4.00 [4]

jetzt bin ich aber gespannt, was hier konkret nur in der Theorie und nicht in der Praxis geht.

Ich betreibe es nämlich genau so, wie Tobias beschreibt: AT Lizenz (FI, FE), ich schule/prüfe auf spanisch registrierten Flugzeugen in CZ ATOs LBA-Lizenzinhaber. Und es klappt.

Und: ich bin nicht allein ;)

12. März 2026 21:05 Uhr: Von Joachim P. an Christoph Winter

Und einer Deiner FIs hat den Wohnsitz in der Freien Republik Allgäu (non-EASA).

Gestern 15:49 Uhr: Von JBeck an Christoph Winter

gant enfach: Die Idee der EASA war/ist die gegenseitige, gleichberechtigte Anerkennung von FI/CRE etc.

In der Praxis stellen sich sowohl nationale Behoerden (RP's, Luftaemter) als auch Nationale CAA's insofern quer, als sie nicht unbedingt jede FI-Ueberpruefung anerkennen, bzw. vorherige Anerkennungen fordern etc.

Jetzt sag' bitte nicht, das ist Dir noch nie passiert?

Alleine schon, dass jedes LA/RP eigene Formulate fuer simple PPLs bzw. deren Verlaengerung moechte, ist ein Unding.

Hast Du mal zB als deutscher FI mal versucht einen Spanier zu verlaengern?

Oder eine Pruefung im Ausland fuer einen deutschen Lizenzeintrag zu machen?
Es wird z.B. vom LBA unterschiedlich gehandhabt, ob dein Preufer aus D, CZ, HR oder sonst woher kommt.
Bei anderen CAA's ist es kaum besser.

Schoen, waere ein zentraler Formular- und Lizenz-Pool bei EASA der von allen CAA's anerkannt wuerde, aber das erlebe ich wohl nicht mehr.

Gestern 16:57 Uhr: Von Joachim P. an JBeck Bewertung: +1.00 [1]

Das nenn ich mal "Zurückrudern" oder "Umkehrkurve". Eben hast Du noch den Eindruck erweckt, Du könntest nicht "tätig werden", jetzt gehts um die Formulare nach dem offensichtlich doch möglichen Tätigwerden. ;)

Gestern 17:57 Uhr: Von Johannes König an Joachim P.

Zumal sich die verschiedenen Ebenen im europäischen Luftfahrtsystem ja durchaus als lern- und reformfähig herausgestellt haben. Die Erleichterungen bei den IR- und SET-Berechtigungen kann man hier als Beispiel heranziehen.

Um mal die genannten Kritikpunkte aufzugreifen:

In der Praxis stellen sich sowohl nationale Behoerden (RP's, Luftaemter) als auch Nationale CAA's insofern quer, als sie nicht unbedingt jede FI-Ueberpruefung anerkennen, bzw. vorherige Anerkennungen fordern etc.

Jetzt sag' bitte nicht, das ist Dir noch nie passiert?

Tatsächlich kenne ich keinen Fall. Wenn ich mir das aktuelle Formular des RP Stuttgart (bei dem ich beheimatet bin) anschaue, dann steht da lediglich, dass man eine Kopie der FI-Lizenz belegen soll, wenn diese nicht beim RP Stuttgart geführt wird.

Alleine schon, dass jedes LA/RP eigene Formulate fuer simple PPLs bzw. deren Verlaengerung moechte, ist ein Unding.

Ja, das war tatsächlich ein bisschen nervig, wurde aber mit der NfL 2025-1-3633 zumindest deutschlandweit normiert (AOPA berichtete). Der Kritikpunkt ist damit wohl vom Tisch.

Hast Du mal zB als deutscher FI mal versucht einen Spanier zu verlaengern?

In der Tat nicht. Das wäre mal spannend, hier einen Erfahrungsbericht zu hören.

Oder eine Pruefung im Ausland fuer einen deutschen Lizenzeintrag zu machen?
Es wird z.B. vom LBA unterschiedlich gehandhabt, ob dein Preufer aus D, CZ, HR oder sonst woher kommt.
Bei anderen CAA's ist es kaum besser.

Meine eigene Prüferlizenz ist zwar aus Deutschland, ich kenne aber mehrere AustroControl-FEs. Und die berichten mir unisono, dass ihr Umzug nach Österreich die Prüfung von deutschen Lizenzinhabern sogar vereinfacht hat. Während man bei der Kombi Deutsch-Deutsch in der Regel auf Prüferpools bzw. Einzelbestimmung festgelegt ist, reicht bei ausländigen FEs eine Testnotification 7 Tage vorher (LBA dazu).

Schoen, waere ein zentraler Formular- und Lizenz-Pool bei EASA der von allen CAA's anerkannt wuerde, aber das erlebe ich wohl nicht mehr.

Das wäre tatsächlich wünschenswert, hier wird man aber vermutlich noch einige Hindernisse überwinden müssen, wie z.B. die Tatsache, dass in so gut wie jedem der EASA-Staaten eine andere bindende Amtssprache festgelegt ist. Was nicht heißt, dass das nicht noch werden kann.

Gestern 18:03 Uhr: Von Sven Walter an Joachim P.

Sorry Joachim, aber habt ihr nicht beide recht? Die Rechtslage macht es eigentlich eindeutig (soweit man das bei "easy access rules" mit vierstelliger Seitenzahl sagen kann...), aber die Auslegung ist dann doch wieder anteilig Kleinstaaterei. So mein bescheidener "Außenblick".

Gestern 20:14 Uhr: Von Tobias Schnell an Johannes König

Während man bei der Kombi Deutsch-Deutsch in der Regel auf Prüferpools bzw. Einzelbestimmung festgelegt ist, reicht bei ausländigen FEs eine Testnotification 7 Tage vorher (LBA dazu).

Das gilt nur für Prüfungen, denen keine Ausbildung an einer ATO vorangegangen ist - also nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei einem IR-Skill Test, wenn der Kandidat ein ICAO-IR + 50 h hat).

Ansonsten muss ein Antrag auf Einzelbestimmung des Prüfers gestellt werden. Diese werden nach meiner Erfahrung aber sehr schnell und i.d.R. mit Bestätigung des "Wunschprüfers" bearbeitet.

Alles was mit Verlängerung oder Erneuerung zu tun hat, geht sowieso unproblematisch, siehe EDD.


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