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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Dezember 2025 09:19 Uhr: Von Manni Fold an Tim Walter

Steuerberater aus Bayern, gem in dieser Reihenfolge:

1.) Beruflich Fliegerei ( Avioniker, Techniker, Pilot)

2.) Managertransportmittel. Niederlassungen nicht ohne weiteres erreichbar. Da untermauert die IFR-Ausbildung sogar den Anspruch.

Grundsätzlich gilt, die Grenze zur Liebhaberei sind scharf überwacht. So muss beim Betrieb einer (Segel)yacht der Vertrieb von Segelyachten oder deren Ausrüstung zwingend Betriebszweck sein. Das ist mit der Fliegerei und Reiterei u.ä. nicht anders.

Die Finanzämter handhaben das aber unterschiedlich streng. Der heimische Fließenlegermeister als Vechta oder Bad Aibling wird seine IFR-Ausbildung sicher nicht bezahlt bekommen.

25. Dezember 2025 12:16 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Manni Fold

ha...verpolarius....jetzt hab ich auf deine idee gehofft....aber ich spring mal vor:

das ganze kann doch der antifa-klingbeil-ungelernt ganz einfach lösen:

1. alle flugschulen werden NGOs

2. alle flugschulen, die NGOs sind bekommen staatliche hilfen und gehälter für FI

3. alle flugschulen, die NGOs sind, bekommen standortsicherheit, NGO-schutzstaffel von der regierung

4. alle landeplätze werden NGO-areal für flugausbildung mit bestandsschutz

so geht das....die ATOs haben irgendwie die verkehrte lobbyarbeit...


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