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Luftrecht und Behörden | Timebuilding BIR -> CB-IR im Rahmen CPL-Ausbildung steuerlich absetzbar?  
24. Dezember 2025 10:37 Uhr: Von Christoph E.  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo zusammen,

ich habe einen PPL mit BIR und überlege nun, zusätzlich den CPL zu machen. Ich verfüge schon über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Insofern sollten meines Verständnisses nach die Ausbildungskosten für den CPL als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sein.

Das BIR darf ja nicht beruflich genutzt werden, kann aber nach 50h PIC IFR in ein CB-IR umgeschrieben werden. Könnte ich die zu den 50h PIC IFR fehlenden Stunden ebenfalls steuerlich geltend machen, ab dem Zeitpunkt des Beginnes der CPL-Ausbildung?

Danke im Voraus für Eure Einschätzung!

P.S.: Bitte keine Diskussion an dieser Stelle zur Sinnhaftigkeit des CPL vs. ATPL ;-)

24. Dezember 2025 15:38 Uhr: Von Alfred Obermeier an Christoph E.

Seinerzeit, also vor vielen Jahren habe / konnte ich mithilfe meines Steuerberaters meine CPL (A) plus FI (A) Ausbildung steuerlich als Aufwand in einem nicht ausgeübten Beruf absetzen. Betragsmäßig war das zwar limitiert aber dennoch entlastend. Die Frage nach der Absetzbarkeit von fehlenden Flugstunden stellte sich nicht, weil bereits vorhanden.

24. Dezember 2025 16:39 Uhr: Von Tim Walter an Christoph E. Bewertung: +2.00 [2]

Kurz: Ja

Aber das macht jedes Finanzamt irgendwie anderst. Bei mir war es auch die zweite Ausbildung und wurde zu 100% anerkannt. Bei einem Kollegen wurde es unter Vorbehalt genehmigt je nachdem, ob er den Beruf dann tatsächlich auch ausübt. Müsste nochmal nachfragen wie genau dass dann war, aber haben quasi gedroht wieder abzulehnen, wenn sich "Liebhaberei" herrausstellt.

Edit: Fehler wegen Wurstfinger korrigiert

25. Dezember 2025 09:19 Uhr: Von Manni Fold an Tim Walter

Steuerberater aus Bayern, gem in dieser Reihenfolge:

1.) Beruflich Fliegerei ( Avioniker, Techniker, Pilot)

2.) Managertransportmittel. Niederlassungen nicht ohne weiteres erreichbar. Da untermauert die IFR-Ausbildung sogar den Anspruch.

Grundsätzlich gilt, die Grenze zur Liebhaberei sind scharf überwacht. So muss beim Betrieb einer (Segel)yacht der Vertrieb von Segelyachten oder deren Ausrüstung zwingend Betriebszweck sein. Das ist mit der Fliegerei und Reiterei u.ä. nicht anders.

Die Finanzämter handhaben das aber unterschiedlich streng. Der heimische Fließenlegermeister als Vechta oder Bad Aibling wird seine IFR-Ausbildung sicher nicht bezahlt bekommen.

25. Dezember 2025 12:16 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Manni Fold

ha...verpolarius....jetzt hab ich auf deine idee gehofft....aber ich spring mal vor:

das ganze kann doch der antifa-klingbeil-ungelernt ganz einfach lösen:

1. alle flugschulen werden NGOs

2. alle flugschulen, die NGOs sind bekommen staatliche hilfen und gehälter für FI

3. alle flugschulen, die NGOs sind, bekommen standortsicherheit, NGO-schutzstaffel von der regierung

4. alle landeplätze werden NGO-areal für flugausbildung mit bestandsschutz

so geht das....die ATOs haben irgendwie die verkehrte lobbyarbeit...

25. Dezember 2025 14:32 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Christoph E. Bewertung: +2.00 [2]

wie schon geschrieben: wird von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt, auch von Bundesland zu Bundesland.

Meine eigenen Erfahrungen bezüglich Anerkennung der Ausbildungskosten zum CPL/IFR vor gut 25 Jahren zählen heute sicher nicht mehr.

Grundsätzlich ist es aber möglich, dass das Finanzamt die Aufwendungen ("Werbungskosten") nur mit künftigen Einnahmen aus der entsprechenden Einkunftsart, nicht aber mit aktuellen Einkünften verrechnet.

Nebenbei: bei meiner Einkommensteuererklärung vor Jahren hatte das Finanzamt plötzlich sehr fachkundige Rückfragen und Anmerkungen (zB. Medical: "das nutzen sie doch auch privat, da können die Aufwendungen nicht voll anerkannt werden"). Es stellte sich heraus, dass ein Sachbearbeiter beim Finanzamt selbst einen PPL hatte und im Verein flog.

26. Dezember 2025 06:16 Uhr: Von Lui ____ an Christoph E.
26. Dezember 2025 16:07 Uhr: Von F. S. an Christoph E.

Am Ende hängt das natürlich vom FA ab - und hier nicht zuletzt auch darum, ob Du dort einen Mitarbeiter findest, der überhaupt versteht, was Du willst.

Unser FA hat einem Freund in einem ganz ähnlichen Fall (ging nicht um Fliegen sondern um die Ausbildung zum Tauchlehrer, bei der man in seinem Verband 100 Tauchgänge als Eingangsvoraussetzung nachweisen muss) folgendes erklärt:
So lange Du das als Hobby machst sind die Kosten nicht steuerlich absetzbar, auch wenn diese Erfahrung dich später zu einer Berufsaus- oder Fortbildung befähigt. Du müsstest eine Schule finden, die Dir diesen Erfahrungsaufbau als Teil der Ausbildung in Rechnung stellt.
In dieser Logik würde es Dir die 50 PIC-Stunden mit PPL und BIR nicht anerkennen.
Die Kosten für die Theorieschulung/Prüfung sowie den Checkflug für den vollen IR wären dagegen absetzbar - genauso wie natürlich die eigentlich CPL-Ausbildung unter den bekannten Voraussetzungen.

Ob diese Auffassung des FA wirklich haltbar ist kann Dir nur ein Steuerfachanwalt und letzendlich ein Gericht sagen, wenn Du es darauf ankommen lassen würdest...


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